Adresse, Kontakt & Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Erbach
Michelstädter Straße 12
64711 Erbach
Telefon: 06062 70-315
E-Mail: [email protected]
Website: www.odenwaldkreis.de
Öffnungszeiten:
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Kfz-Zulassung
Die Zulassungsstelle in Erbach fungiert als zentrale Anlaufstelle für eine Reihe administrativer Vorgänge, die sich auf die Registrierung und Verwaltung von Kraftfahrzeugen beziehen. Diese reichen von der erstmaligen Zulassung von Neufahrzeugen bis hin zur Ummeldung gebrauchter Fahrzeuge und schließen darüber hinaus auch die Ausstellung von Sonderkennzeichen und Feinstaubplaketten ein.
Es ist empfehlenswert, sich vor dem persönlichen Erscheinen bei der Behörde gründlich über die angebotenen Dienstleistungen und die hierfür notwendigen Unterlagen zu informieren.
Zulassungsprozesse
- Erstzulassung von Neufahrzeugen: Die Inverkehrsetzung eines fabrikneuen Fahrzeugs erfordert spezifische Dokumente, darunter die Zulassungsbescheinigung Teil II und die CoC-Papiere, ergänzt um einen gültigen Haftpflichtversicherungsnachweis.
- Umschreibung ohne Halterwechsel: Dieser Vorgang wird notwendig, wenn der Fahrzeughalter ihren Hauptwohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk verlegt. Dies dient dazu, das betreffende Fahrzeug korrekt in den Registern der zuständigen Zulassungsbehörde des neuen Bezirks zu vermerken.
- Umschreibung mit Halterwechsel: Bei einem Eigentümerwechsel eines bereits zugelassenen Fahrzeugs muss eine entsprechende Umschreibung der Zulassungsdaten vorgenommen werden.
- Wiederinbetriebnahme ohne Halterwechsel: Sollten Sie ein Fahrzeug, das auf Ihren Namen abgemeldet wurde, erneut in Betrieb nehmen wollen, ist dies bis zu einer Frist von sieben Jahren möglich. Hierfür sind beide Zulassungsbescheinigungen und ein aktueller Haftpflichtversicherungsnachweis erforderlich.
- Zulassung importierter Fahrzeuge: Für Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert werden, existieren separate Zulassungsprozesse. Hier werden in der Regel die CoC-Papiere benötigt, die durch die fehlenden Zulassungsbescheinigungen ergänzt werden müssen.
- Außerbetriebsetzung: Im allgemeinen Sprachgebrauch oft schlicht als Abmeldung bezeichnet, entbindet den Fahrzeughalter von diversen fortlaufenden Verpflichtungen. Insbesondere erlischt mit der vollzogenen Außerbetriebsetzung die Notwendigkeit, sowohl eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu unterhalten als auch die Kfz-Steuer zu entrichten. Damit stellt die Außerbetriebsetzung eine sinnvolle Option dar, wenn ein Fahrzeug für einen undefinierten Zeitraum aus dem Verkehr gezogen werden soll.
Steuer- und Versicherungsvorteile
- Saisonkennzeichen: Hierbei handelt es sich um eine besondere Zulassungsform, die Kraftfahrzeuge auf einen festgelegten, jedoch variablen Zeitraum beschränkt. Dieser kann zwischen zwei und elf Monaten liegen. Nur während der Laufzeit sind Kfz-Steuern und Versicherungsprämien fällig. Die Laufzeit ist auf der rechten Seite des Kennzeichens angegeben.
- Historische Kennzeichen: Diese werden häufig als Oldtimerkennzeichen bezeichnet und sind für Fahrzeuge reserviert, die das 30. Lebensjahr überschritten haben und im Wesentlichen ihren Originalzustand bewahrt haben. Ein Oldtimergutachten ist für die Erteilung unerlässlich, und die steuerlichen Vorteile können signifikant sein.
- E-Kennzeichen: Dieses Sonderkennzeichen erlaubt es Elektrofahrzeugen, steuerliche Begünstigungen in Anspruch zu nehmen. Die spezielle Kennzeichnung ist dabei Ausdruck einer politischen Intention, nämlich die Emissionsreduktion im Straßenverkehr zu fördern.
- Kurzzeitkennzeichen: Ein temporäres Artefakt für die Dauer von fünf Kalendertagen, inklusive des Tages der Ausstellung durch die Zulassungsbehörde. Es dient primär Probe- und Überführungsfahrten für nicht im Verkehrsregister eingetragene Fahrzeuge. Das Fahrzeug muss dabei verkehrstauglich sein und einer gültigen Versicherung unterliegen.
- Rote Kennzeichen: Diese sind dem Kfz-Handel vorbehalten und fungieren als übertragbare Legitimationsmittel für Probe- und Überführungsfahrten. Die Ziffernfolge '06' folgt in der Regel der Stempelplakette.
- Ausfuhrkennzeichen: Eine spezielle Kategorie für den Export von Fahrzeugen aus der Bundesrepublik. Sie sind bis zu zwölf Monate gültig und erfordern spezielle Versicherungs- und TÜV-Nachweise. Vor allem gebrauchte Fahrzeuge müssen bei der zuständigen Zulassungsstelle vorgeführt werden.
Richtlinien bei Verlust und Diebstahl
Bei der Verwaltung von Fahrzeugen ist die korrekte Handhabe und Aufbewahrung von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen wichtig. Sollten Fahrzeughalter unglücklicherweise mit dem Verlust oder gar Diebstahl von Fahrzeugdokumenten oder Kennzeichen konfrontiert werden, muss schnell gehandelt werden.
Zulassungsbescheinigung Teil I: Ein abhanden gekommenes oder entwendetes Exemplar erzwingt eine baldige Beantragung eines Ersatzes. Es ist des Weiteren rechtlich geboten, im Falle eines Diebstahls eine Anzeige bei den zuständigen Polizeibehörden zu veranlassen.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Ein verlorener oder entwendeter Fahrzeugbrief zieht oft eine Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen nach sich, bis ein adäquater Ersatz ausgestellt werden kann. Zusätzlich ist bei Verlust die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung obligatorisch. Auch hier ist bei einem Diebstahl das Prozedere des Anzeigenerstattens bei der Polizei zwingend.
Kennzeichen: Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen ist es unumgänglich, dies der Zulassungsstelle der betreffenden Stadt oder Gemeinde postwendend zu melden. Die damit verbundene Konsequenz ist die Fahndungsausschreibung der Kennzeichenkombination, gefolgt von einer zehnjährigen Sperrung.
Beschädigte Kennzeichen oder eine Unkenntlichmachung der Plaketten verlangen ebenso eine sofortige Initiative. Die Neuprägung von Schildern oder das erneute Stempeln kann bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Ortes veranlasst werden.
Feinstaubplaketten
Die Feinstaubplaketten stellen ein wichtiges Instrument deutschen Behörden dar, um die Emissionsbelastung im Straßenverkehr zu steuern.
Diese Plaketten, die in den Farben Rot, Gelb und Grün erhältlich sind, signalisieren auf einen Blick die Emissionseigenschaften eines jeden Kraftfahrzeugs. Mittels der Emissionsschlüsselnummern, die in den Fahrzeugpapieren festgehalten sind, erfolgt die Zuteilung der jeweiligen Plakette. Damit wird geregelt, welche Fahrzeuge Zufahrt zu bestimmten, als Umweltzonen ausgewiesenen, städtischen Gebieten haben.
Es wird dringend geraten, sich auf den Gang zur Zulassungsstelle Erbach vorzubereiten. Das bedeutet, im Voraus die genauen Unterlagen in Erfahrung zu bringen und sie vollständig zur Hand zu haben, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Umschreibung auf einen neuen Halter
Für aktuell zugelassene Fahrzeuge:
- Offizieller Ausweis
- Beide Teile der Zulassungsbescheinigung ( I & II)
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht
- Aktuelle Kennzeichen, falls neue Kennzeichen erwünscht sind
- SEPA-Direktmandat für Kfz-Steuer
Bei außerbetriebgesetzten Fahrzeugen:
- Offizieller Ausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Abmeldebescheinigung oder entsprechende Entwertungsdokumente
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht
- SEPA-Direktmandat
Umschreibung ohne Halterwechsel
Für aktuell zugelassene Fahrzeuge:
- Offizieller Ausweis
- Beide Teile der Zulassungsbescheinigung ( I & II)
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht
- SEPA-Direktmandat
Bundesweit besteht die Möglichkeit trotz Umzug das vorhandene Kennzeichen zu behalten.
Für außerbetriebgesetzte Fahrzeuge:
- Offizieller Ausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Abmeldebestätigung oder adäquate Entwertungsdokumente
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht
- Aktuelle Kennzeichen, falls neue Kennzeichen erwünscht sind
- SEPA-Direktmandat
Zulassung eines Neufahrzeugs
- Offizieller Ausweis: Personalausweis, Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, vormals als Fahrzeugbrief bekannt
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Direktmandat zur Entrichtung der Kfz-Steuer
- CoC-Dokument / EG-Übereinstimmungserklärung
Abmeldungsprozess (Außerbetriebsetzung)
- Beide Teile der Zulassungsbescheinigung ( I & II)
- Aktuelle Fahrzeugkennzeichen
Besonderheiten für spezielle Antragsteller
Unternehmen und juristische Personen:
- Offizieller Lichtbildausweis des Vertreters
- Firmenunterlagen: Handelsregisterauszug für GmbHs, Gewerbeanmeldung für GbRs, Berufszulassungsnachweis für Freiberufler und Vereinsregisterauszug für Vereine.
Minderjährige Fahrzeughalter:
- Schriftliche Genehmigung und offizielle Lichtbildausweise beider Erziehungsberechtigten.
Im Vertretungsfall:
- Vollmacht und Einverständniserklärung zur Offenlegung steuerlicher Belange
- Lichtbildausweis des Bevollmächtigten.
Möchten Sie Ihrem Kennzeichen eine persönliche Note verleihen? Dies kann zum Beispiel ein Namenskürzel, ein Geburts- oder Hochzeitsdatum sein. Mit unserem benutzerfreundlichen Online-Tool ist dies kein Problem. Sparen Sie sich unnötige Zeit bei der Fahrzeugzulassung, denn bei uns wird nicht nur die Kennzeichenkombination reserviert, Sie erhalten auch Ihr Wunschkennzeichen direkt nach Hause per DHL geliefert.
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Tipps für die Wunschkennzeichen-Suche
- Viele suchen nach einer Kombination in Verbindung mit einem Geburtstag oder einer Lieblingszahl
- Wenn die Suchoptionen nicht das passende Kennzeichen gefunden haben, sollten Sie die Möglichkeit kennen, dass Sie unabhängig davon wo Sie wohnen, sämtliche verfügbaren Ortskürzel verwenden können, welche es im Zulassungsbezirk Odenwaldkreis gibt. Eventuell ist dann das passende Kennzeichen dabei.
- Versteifen Sie sich nicht zu sehr auf eine Kombination, lassen Sie einfach mal Felder frei oder verwenden das ?-Zeichen als Platzhalter.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr digitalisiert das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland mit dem Projekt i-Kfz. Ziel war und ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher und effizienter zu gestalten. Mit i-Kfz können Sie Ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden, ohne zur Zulassungsstelle gehen zu müssen.
Die Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 ermöglicht die vollständig automatisierte und vereinfachte Umsetzung von i-Kfz Stufe 4. Eine wichtige Neuerung ist die sofortige Inbetriebsetzung, wodurch das zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden kann.
Was sind die Voraussetzungen?
- Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion: Sie benötigen einen Personalausweis, auf dem die eID-Onlinefunktion aktiviert ist. Dazu gehört auch die dazugehörige PIN.
- Alternativ ist eine Identifikation auch mit einem elektroischen Aufenthaltstitel möglich.
- Kartenlesegerät oder Smartphone mit Ausweis-App: Ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der kostenlosen Ausweis-App sind erforderlich, um die Identifikation und den Zugriff auf den Online-Service zu ermöglichen.
- Fahrzeugpapiere mit verdecktem Sicherheitscode: Die Fahrzeugpapiere müssen den verdeckten Sicherheitscode enthalten. Dieser ist seit 2015 im Teil I der Zulassungsbescheinigung und seit 2018 im Teil II zu finden.
- Es ist auch möglich, alternative Identifikationsverfahren wie einen elektronischen Aufenthaltstitel zu verwenden.
Wie funktioniert die Online-Zulassung?
- Besuchen Sie das i-Kfz-Portal Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde in Erbach online. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Personalausweis zur Hand haben oder verwenden Sie Ihr ELSTER-Zertifikat zur Identifikation.
- Legen Sie den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II frei, die früher als Fahrzeugbrief bekannt war.
- Geben Sie alle erforderlichen Informationen in das Antragsformular des Portals ein. Unter anderem zum Beispiel Ihr Kfz-Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) (falls zutreffend), das Datum der letzten Hauptuntersuchung (HU) etc..
- Die eingegebenen Daten werden automatisch überprüft, und Sie werden aufgefordert, die Gebühr über ein elektronisches Zahlungssystem zu bezahlen.
- Überprüfen Sie Ihre Eingaben, bestätigen Sie den Antrag und dieser wird in Echtzeit automatisch geprüft.
- Der Zulassungsbescheid und der vorläufige Zulassungsnachweis stehen sofort online zur Verfügung. Sie müssen diese innerhalb von 30 Minuten herunterladen oder per E-Mail an sich selbst senden.
- Drucken Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis aus und bringen Sie ihn am Fahrzeug an. Sie sind nun berechtigt, sofort loszufahren.
Der Zulassungsbescheid, der Gebührenbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) und die Kennzeichenplaketten werden von der Zulassungsbehörde per Post zugesandt. Sobald Sie diese erhalten haben, müssen Sie nur noch die Plaketten auf Ihr Kennzeichen kleben.
Tipps
Nichts ist ärgerlicher als unnötige Zeit aufzuwenden. Daher haben wir Ihnen hier einige Tipps zusammengefasst, um den Vorgang bei der Zulassungsstelle in Erbach so angenehm wie möglich zu gestalten.
➡️ Terminvereinbarung über die Online-Plattform
- Vereinbaren Sie, wenn möglich, online einen Termin.
- Versuchen Sie, bekannte Stoßzeiten zu vermeiden, meist ist montags ein besonders hoher Andrang in den Zulassungsstelle zu erwarten.
- Erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen direkt zum Termin mit (bitte im Vorfeld informieren, was benötigt wird).
- Und sollte es doch zu unvermeidbaren Verzögerungen kommen, bleiben Sie gelassen, vielleicht packen Sie sich einfach ein Buch o.Ä. ein, um die Zeit sinnvoll zu überbrücken.
Der Kauf eines Autos sollte eine gut überlegte Entscheidung sein. Daher geben wir Ihnen hier einen Leitfaden an die Hand, welcher sowohl für Neufahrzeuge als auch für Gebrauchtfahrzeuge angewendet werden kann.
- Behalten Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten im Blick Berücksichtigen Sie nicht nur den Kaufpreis, sondern auch laufende Kosten wie Versicherung, Steuer und Wartung.
- Bedürfnisse kennen Überlegen Sie sich genau, welche Bedürfnisse Ihr neues Auto erfüllen sollte. Berücksichtigen Sie dabei auch Ihren Lebensstil. Haben Sie Kinder und/oder einen Hund? So sollte ausreichend Stauraum verfügbar sein. Werden nur Kurzstrecken oder vorwiegend Langstrecken gefahren? All dies sollten Sie in Ihre Recherche direkt mit einbeziehen.
- Recherche betreiben Informieren Sie sich über die verschiedenen Automarken und vergleichen Sie die engere Auswahl. Hilfreich können hier Testberichte aus dem Internet oder Autozeitschriften sein.
- Kontrolle betreiben Steht ein Kauf bevor, speziell bei einem gebrauchten Auto, so lassen Sie sich sämtliche Unterlagen vorlegen. Überprüfen Sie die Angaben aus der Verkaufsanzeige mit den tatsächlichen Daten (Fahrzeughalter, Erstzulassung, etc.). Fragen Sie auch unbedingt die Fahrzeughistorie ab. Diese zeigt mögliche Unfälle, Schäden und erfolgte Reparaturen des Fahrzeugs auf.
- Auto Probe fahren Kaufen Sie Ihr Auto nicht, bevor Sie es nicht innerhalb einer Probefahrt auf Herz und Nieren überprüft haben. Lassen Sie es auf sich wirken, lassen Sie sich Zeit. Haben Sie ausreichend Sicht aus dem Fahrzeug, wie ist das Fahrverhalten und wie verhält es sich mit dem Komfort?
- Preis verhandeln Alles hat gepasst? Dann geht es ans Eingemachte. Scheuen Sie sich nicht, den Preis nachzuverhandeln. Vergleichen Sie ähnlich angebotene Fahrzeuge und deren Preise und gehen in die Verhandlung. Wenn es Schäden gibt, tragen Sie diese vor und passen den Preis entsprechend nach unten an.
Kaufvertrag unterzeichnen
Wie mit allen Verträgen heißt es auch beim Autokauf sorgfältig lesen und vor allem verstehen, was man unterzeichnet. Scheuen Sie sich nicht, etwas anzusprechen, wenn es Unklarheiten gibt.
Die Kfz-Steuer wird je nach Fahrzeugtyp, Emissionsklasse, Hubraum und anderen Faktoren unterschiedlich berechnet.
Wie hoch die von Ihnen zu entrichtende Kfz-Steuer ausfällt, können Sie ganz einfach mittels des Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums selbst in Erfahrung bringen.
➡️ Kfz-Steuer berechnen mit dem Tool des Bundesfinanzministeriums