Adresse, Kontakt & Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Hürth
Hürthpark 100
50354 Hürth
Telefon: 02271/830
E-Mail: [email protected]
Website: www.rhein-erft-kreis.de
Öffnungszeiten:
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Kfz-Zulassung
Die Zulassungsstelle in Hürth fungiert als zentrale Anlaufstelle für eine Reihe administrativer Vorgänge, die sich auf die Registrierung und Verwaltung von Kraftfahrzeugen beziehen. Diese reichen von der erstmaligen Zulassung von Neufahrzeugen bis hin zur Ummeldung gebrauchter Fahrzeuge und schließen darüber hinaus auch die Ausstellung von Sonderkennzeichen und Feinstaubplaketten ein.
Es ist empfehlenswert, sich vor dem persönlichen Erscheinen bei der Behörde gründlich über die angebotenen Dienstleistungen und die hierfür notwendigen Unterlagen zu informieren.
Zulassungsprozesse
- Erstzulassung von Neufahrzeugen: Die Inverkehrsetzung eines fabrikneuen Fahrzeugs erfordert spezifische Dokumente, darunter die Zulassungsbescheinigung Teil II und die CoC-Papiere, ergänzt um einen gültigen Haftpflichtversicherungsnachweis.
- Umschreibung ohne Halterwechsel: Dieser Vorgang wird notwendig, wenn der Fahrzeughalter ihren Hauptwohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk verlegt. Dies dient dazu, das betreffende Fahrzeug korrekt in den Registern der zuständigen Zulassungsbehörde des neuen Bezirks zu vermerken.
- Umschreibung mit Halterwechsel: Bei einem Eigentümerwechsel eines bereits zugelassenen Fahrzeugs muss eine entsprechende Umschreibung der Zulassungsdaten vorgenommen werden.
- Wiederinbetriebnahme ohne Halterwechsel: Sollten Sie ein Fahrzeug, das auf Ihren Namen abgemeldet wurde, erneut in Betrieb nehmen wollen, ist dies bis zu einer Frist von sieben Jahren möglich. Hierfür sind beide Zulassungsbescheinigungen und ein aktueller Haftpflichtversicherungsnachweis erforderlich.
- Zulassung importierter Fahrzeuge: Für Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert werden, existieren separate Zulassungsprozesse. Hier werden in der Regel die CoC-Papiere benötigt, die durch die fehlenden Zulassungsbescheinigungen ergänzt werden müssen.
- Außerbetriebsetzung: Im allgemeinen Sprachgebrauch oft schlicht als Abmeldung bezeichnet, entbindet den Fahrzeughalter von diversen fortlaufenden Verpflichtungen. Insbesondere erlischt mit der vollzogenen Außerbetriebsetzung die Notwendigkeit, sowohl eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu unterhalten als auch die Kfz-Steuer zu entrichten. Damit stellt die Außerbetriebsetzung eine sinnvolle Option dar, wenn ein Fahrzeug für einen undefinierten Zeitraum aus dem Verkehr gezogen werden soll.
Steuer- und Versicherungsvorteile
- Saisonkennzeichen: Hierbei handelt es sich um eine besondere Zulassungsform, die Kraftfahrzeuge auf einen festgelegten, jedoch variablen Zeitraum beschränkt. Dieser kann zwischen zwei und elf Monaten liegen. Nur während der Laufzeit sind Kfz-Steuern und Versicherungsprämien fällig. Die Laufzeit ist auf der rechten Seite des Kennzeichens angegeben.
- Historische Kennzeichen: Diese werden häufig als Oldtimerkennzeichen bezeichnet und sind für Fahrzeuge reserviert, die das 30. Lebensjahr überschritten haben und im Wesentlichen ihren Originalzustand bewahrt haben. Ein Oldtimergutachten ist für die Erteilung unerlässlich, und die steuerlichen Vorteile können signifikant sein.
- E-Kennzeichen: Dieses Sonderkennzeichen erlaubt es Elektrofahrzeugen, steuerliche Begünstigungen in Anspruch zu nehmen. Die spezielle Kennzeichnung ist dabei Ausdruck einer politischen Intention, nämlich die Emissionsreduktion im Straßenverkehr zu fördern.
- Kurzzeitkennzeichen: Ein temporäres Artefakt für die Dauer von fünf Kalendertagen, inklusive des Tages der Ausstellung durch die Zulassungsbehörde. Es dient primär Probe- und Überführungsfahrten für nicht im Verkehrsregister eingetragene Fahrzeuge. Das Fahrzeug muss dabei verkehrstauglich sein und einer gültigen Versicherung unterliegen.
- Rote Kennzeichen: Diese sind dem Kfz-Handel vorbehalten und fungieren als übertragbare Legitimationsmittel für Probe- und Überführungsfahrten. Die Ziffernfolge '06' folgt in der Regel der Stempelplakette.
- Ausfuhrkennzeichen: Eine spezielle Kategorie für den Export von Fahrzeugen aus der Bundesrepublik. Sie sind bis zu zwölf Monate gültig und erfordern spezielle Versicherungs- und TÜV-Nachweise. Vor allem gebrauchte Fahrzeuge müssen bei der zuständigen Zulassungsstelle vorgeführt werden.
Richtlinien bei Verlust und Diebstahl
Bei der Verwaltung von Fahrzeugen ist die korrekte Handhabe und Aufbewahrung von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen wichtig. Sollten Fahrzeughalter unglücklicherweise mit dem Verlust oder gar Diebstahl von Fahrzeugdokumenten oder Kennzeichen konfrontiert werden, muss schnell gehandelt werden.
Zulassungsbescheinigung Teil I: Ein abhanden gekommenes oder entwendetes Exemplar erzwingt eine baldige Beantragung eines Ersatzes. Es ist des Weiteren rechtlich geboten, im Falle eines Diebstahls eine Anzeige bei den zuständigen Polizeibehörden zu veranlassen.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Ein verlorener oder entwendeter Fahrzeugbrief zieht oft eine Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen nach sich, bis ein adäquater Ersatz ausgestellt werden kann. Zusätzlich ist bei Verlust die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung obligatorisch. Auch hier ist bei einem Diebstahl das Prozedere des Anzeigenerstattens bei der Polizei zwingend.
Kennzeichen: Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen ist es unumgänglich, dies der Zulassungsstelle der betreffenden Stadt oder Gemeinde postwendend zu melden. Die damit verbundene Konsequenz ist die Fahndungsausschreibung der Kennzeichenkombination, gefolgt von einer zehnjährigen Sperrung.
Beschädigte Kennzeichen oder eine Unkenntlichmachung der Plaketten verlangen ebenso eine sofortige Initiative. Die Neuprägung von Schildern oder das erneute Stempeln kann bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Ortes veranlasst werden.
Feinstaubplaketten
Die Feinstaubplaketten stellen ein wichtiges Instrument deutschen Behörden dar, um die Emissionsbelastung im Straßenverkehr zu steuern.
Diese Plaketten, die in den Farben Rot, Gelb und Grün erhältlich sind, signalisieren auf einen Blick die Emissionseigenschaften eines jeden Kraftfahrzeugs. Mittels der Emissionsschlüsselnummern, die in den Fahrzeugpapieren festgehalten sind, erfolgt die Zuteilung der jeweiligen Plakette. Damit wird geregelt, welche Fahrzeuge Zufahrt zu bestimmten, als Umweltzonen ausgewiesenen, städtischen Gebieten haben.
Bitte informieren Sie sich im Voraus über alle für Ihren Anlass mitzubringenden Unterlagen. Nachstehend erhalten Sie einen detaillierten Überblick, der Ihnen dabei helfen soll, alle nötigen Schritte für die unterschiedlichen Anliegen bei der Zulassungsstelle in Hürth effizient vorzubereiten.
Umschreibung mit Wechsel des Halters
Für bereits angemeldete Fahrzeuge:
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zur Abführung der Kfz-Steuer
- Bericht der Haupt- und Abgasuntersuchung
- Alte Kennzeichenschilder (bei Neuzuweisung einer Kennzeichenkombination)
Für abgemeldete Fahrzeuge:
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zur Abführung der Kfz-Steuer
- Bericht der Haupt- und Abgasuntersuchung
Umschreibung ohne Halterwechsel
Für aktuell angemeldete Fahrzeuge:
- (Alle genannten Dokumente aus dem Abschnitt "Umschreibung mit Wechsel des Halters")
Für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge:
- (Alle genannten Dokumente aus dem Abschnitt "Umschreibung mit Wechsel des Halters für abgemeldete Fahrzeuge")
Wunschkennzeichen
- Reservierungsbestätigung oder erhaltene PIN
- Neu angefertigte Kennzeichenschilder (falls vorhanden)
Zulassung eines Neufahrzeugs
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zur Abführung der Kfz-Steuer
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
Stilllegung eines Fahrzeugs (Außerbetriebsetzung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Vorhandene Fahrzeugkennzeichen
Für Unternehmen und eingetragene Vereine
- Ausweis des rechtlich Vertretungsberechtigten
- Bei GbR: Gewerbeanmeldung
- Bei juristischen Entitäten z.B. GmbH: Aktueller Handelsregisterauszug
- Bei freien Berufen: Nachweis der zugehörigen Kammer
- Bei Vereinen: Aktueller Vereinsregisterauszug
Bei Stellvertretung
- Ausgefertigte Vollmacht
- Einverständniserklärung zur Prüfung steuerlicher Verhältnisse
- Identifikationsdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Bei minderjährigen Kfz-Haltern
- Identifikationsdokumente beider sorgeberechtigten Elternteile
- Unterschriebenes Formular der Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten.
In der Zulassungsstelle Hürth steht Ihnen die Option offen, im Vorfeld Ihres persönlichen Besuchs ein individuelles Kennzeichen online zu reservieren. Mit unserem Service und des speziell dafür entwickelten Online-Tools können Sie Ihr individuelles Kennzeichen recherchieren und reservieren. In unserem Service ist die Anfertigung und der Versand der Kennzeichenschilder eingeschlossen.
➡️ Reservieren Sie jetzt Ihr Wunschkennzeichen
So finden Sie am schnellsten Ihr Wunschkennzeichen
- Geben Sie im Kennzeichen ein „?“ (Fragezeichen) als Platzhalter für einen beliebigen Buchstaben oder eine beliebige Ziffer ein, dies erweitert Ihre Möglichkeiten erheblich.
- Wenn Sie Felder einfach leer lassen, können Sie weitere mögliche Kombinationen sehen.
- Oder nutzen Sie unsere vielfältigen Suchmöglichkeiten, einschließlich einer Geburtstags- und Lieblingszahlsuche, um gezielt nach passenden Kombinationen zu suchen.
Mit Einführung des "i-Kfz"-Verfahrens in Ausbaustufe 4 wird der gesamte Zulassungsprozess benutzerfreundlicher. Die Notwendigkeit einer Terminvereinbarung und einer persönlichen Vorsprache in der Zulassungsstelle entfällt, was Ihnen viel Zeit spart.
Ab dem 1. September 2023 können Sie folgende Zulassungsvorgänge in Anspruch nehmen:
- Anmeldung
- Abmeldung
- Wiederzulassung
- Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
- Tageszulassung (neu seit 1. September 2023)
Diese Maßnahmen sollen den bürokratischen Aufwand reduzieren und die Zulassungsprozesse effizienter gestalten.
Die Online-Anmeldung des Autos erfolgt wie folgt:
- Anmeldung im i-Kfz-Portal der Zulassungsstelle Hürth mit Online-Personalausweis
- Sicherheitscode auf dem Fahrzeugbrief freirubbeln
- Daten eingeben (u. a. Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Sicherheitscode, Datum der letzten HU, eVB-Nummer der Versicherung, IBAN des Halters)
- Kennzeichen auswählen oder eingeben
- Antrag abschließen und Gebühr über ePayment zahlen
- Der Antrag wird von einem Sachbearbeiter überprüft, und die Unterlagen werden per Post verschickt. Die Wartezeit im Amt entfällt, da nach erfolgreicher digitaler Neuzulassung sofort losgefahren werden kann.
Die Ummeldung und Abmeldung erfolgen ähnlich wie die Erstzulassung. Der Zulassungsbescheid wird online abrufbar und kann ausgedruckt werden, bevor es sofort losgeht.
Tipps
Einer der wertvollsten Tipps ist in jedem Fall, online einen Termin bei der Zulassungsstelle Hürth zu reservieren.
➡️ Vereinbaren Sie Ihren Termin in Hürth online hier
Weiter können Sie folgendes beachten:
- Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Originaldokumente mitbringen. Recherchieren Sie im Vorfeld genau, welche Unterlagen Sie benötigen, um Ihre Anmeldung reibungslos abzuwickeln.
- Prüfen Sie die Stoßzeiten und versuchen Sie, diese zu vermeiden, sofern möglich. Normalerweise sind der Wochenbeginn, die Tage vor Feiertagen und der Monatsanfang besonders gut besucht. Entscheiden Sie sich stattdessen für ruhigere Tage für Ihren Termin.
- Trotz Termin sollten Sie einen ausreichenden Zeitpuffer einplanen. Ein Buch oder eine Zeitschrift in der Tasche sorgen für sinnvolle Beschäftigung während unvorhersehbaren Wartezeiten.
- Überlegen Sie, ob ein Zulassungsdienst für Sie in Frage kommt. Diese Dienstleister können den bürokratischen Prozess für Sie übernehmen, jedoch gegen eine Servicegebühr. Vergleichen Sie die Kosten und den Nutzen, um zu entscheiden, ob dies für Sie eine sinnvolle Option ist.
Der Kauf eines Autos ist eine wichtige Entscheidung, die gut überlegt sein sollte. Hier finden Sie nützliche Tipps, die sowohl für den Kauf von Neufahrzeugen als auch von Gebrauchtfahrzeugen gelten.
Ihr Budget im Blick behalten
Beachten Sie nicht nur den Kaufpreis des Fahrzeugs, sondern auch die laufenden Kosten wie Versicherung, Steuern und Wartung. Eine klare finanzielle Planung ist entscheidend.
Ihre Bedürfnisse verstehen
Denken Sie genau darüber nach, welche Anforderungen Ihr neues Auto erfüllen sollte. Berücksichtigen Sie dabei Ihren Lebensstil. Haben Sie eine Familie oder Haustiere? Dann ist ausreichend Platz wichtig. Fahren Sie hauptsächlich Kurzstrecken oder oft lange Strecken? Diese Faktoren sollten in Ihre Entscheidungsfindung einfließen.
Gründliche Recherche betreiben
Informieren Sie sich ausführlich über verschiedene Automarken und vergleichen Sie Ihre engere Auswahl. Nutzen Sie Testberichte aus vertrauenswürdigen Quellen, um gut informierte Entscheidungen zu treffen.
Sorgfältige Überprüfung
Wenn Sie sich für einen Kauf entscheiden, insbesondere bei Gebrauchtwagen, fordern Sie alle relevanten Unterlagen an und überprüfen Sie sie sorgfältig. Vergleichen Sie die Angaben in der Verkaufsanzeige mit den tatsächlichen Daten des Fahrzeugs, einschließlich Vorbesitzer und Erstzulassung. Ein scheckheftgepflegtes Fahrzeug ist im Übrigen immer ein gutes Indiz.
Fragen Sie nach der Fahrzeughistorie
Erkundigen Sie sich nach der Historie des Fahrzeugs, insbesondere bezüglich möglicher Unfälle, Schäden und durchgeführter Reparaturen.
Probefahrt durchführen
Kaufen Sie ein Auto nicht, bevor Sie nicht eine ausführliche Probefahrt gemacht haben. Nehmen Sie sich Zeit, um das Fahrzeug in verschiedenen Situationen zu testen. Achten Sie auf Komfort, Fahrverhalten und Sicht aus dem Auto.
Verhandeln Sie den Preis
Wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit ist, können Sie mit dem Verkäufer über den Preis verhandeln. Vergleichen Sie ähnliche Fahrzeuge und deren Preise, und seien Sie bereit, über den Preis zu sprechen, insbesondere wenn es Schäden oder Mängel gibt.
Kaufvertrag sorgfältig prüfen
Lesen Sie den Kaufvertrag sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Sie alles verstehen, bevor Sie ihn unterzeichnen. Wenn Unklarheiten auftreten, zögern Sie nicht, Fragen zu stellen und Unstimmigkeiten anzusprechen. Es ist wichtig, dass Sie sich vollständig im Klaren über die Bedingungen des Kaufs sind, bevor Sie unterschreiben.
Die Kfz-Steuer wird je nach Fahrzeugtyp, Emissionsklasse, Hubraum und anderen Faktoren unterschiedlich berechnet.
Wie hoch die von Ihnen zu entrichtende Kfz-Steuer ausfällt, können Sie ganz einfach mittels des Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums selbst in Erfahrung bringen.
➡️ Kfz-Steuer berechnen mit dem Tool des Bundesfinanzministeriums