Adresse, Kontakt & Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Meiningen
Charlottenstraße 5a
98617 Meiningen
Telefon: 03693/485-7100
E-Mail: [email protected]
Website: www.lra-sm.de
Öffnungszeiten:
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Kfz-Zulassung
Die Zulassungsstelle in Meiningen fungiert als zentrale Anlaufstelle für eine Reihe administrativer Vorgänge, die sich auf die Registrierung und Verwaltung von Kraftfahrzeugen beziehen. Diese reichen von der erstmaligen Zulassung von Neufahrzeugen bis hin zur Ummeldung gebrauchter Fahrzeuge und schließen darüber hinaus auch die Ausstellung von Sonderkennzeichen und Feinstaubplaketten ein.
Es ist empfehlenswert, sich vor dem persönlichen Erscheinen bei der Behörde gründlich über die angebotenen Dienstleistungen und die hierfür notwendigen Unterlagen zu informieren.
Zulassungsprozesse
- Erstzulassung von Neufahrzeugen: Die Inverkehrsetzung eines fabrikneuen Fahrzeugs erfordert spezifische Dokumente, darunter die Zulassungsbescheinigung Teil II und die CoC-Papiere, ergänzt um einen gültigen Haftpflichtversicherungsnachweis.
- Umschreibung ohne Halterwechsel: Dieser Vorgang wird notwendig, wenn der Fahrzeughalter ihren Hauptwohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk verlegt. Dies dient dazu, das betreffende Fahrzeug korrekt in den Registern der zuständigen Zulassungsbehörde des neuen Bezirks zu vermerken.
- Umschreibung mit Halterwechsel: Bei einem Eigentümerwechsel eines bereits zugelassenen Fahrzeugs muss eine entsprechende Umschreibung der Zulassungsdaten vorgenommen werden.
- Wiederinbetriebnahme ohne Halterwechsel: Sollten Sie ein Fahrzeug, das auf Ihren Namen abgemeldet wurde, erneut in Betrieb nehmen wollen, ist dies bis zu einer Frist von sieben Jahren möglich. Hierfür sind beide Zulassungsbescheinigungen und ein aktueller Haftpflichtversicherungsnachweis erforderlich.
- Zulassung importierter Fahrzeuge: Für Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert werden, existieren separate Zulassungsprozesse. Hier werden in der Regel die CoC-Papiere benötigt, die durch die fehlenden Zulassungsbescheinigungen ergänzt werden müssen.
- Außerbetriebsetzung: Im allgemeinen Sprachgebrauch oft schlicht als Abmeldung bezeichnet, entbindet den Fahrzeughalter von diversen fortlaufenden Verpflichtungen. Insbesondere erlischt mit der vollzogenen Außerbetriebsetzung die Notwendigkeit, sowohl eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu unterhalten als auch die Kfz-Steuer zu entrichten. Damit stellt die Außerbetriebsetzung eine sinnvolle Option dar, wenn ein Fahrzeug für einen undefinierten Zeitraum aus dem Verkehr gezogen werden soll.
Steuer- und Versicherungsvorteile
- Saisonkennzeichen: Hierbei handelt es sich um eine besondere Zulassungsform, die Kraftfahrzeuge auf einen festgelegten, jedoch variablen Zeitraum beschränkt. Dieser kann zwischen zwei und elf Monaten liegen. Nur während der Laufzeit sind Kfz-Steuern und Versicherungsprämien fällig. Die Laufzeit ist auf der rechten Seite des Kennzeichens angegeben.
- Historische Kennzeichen: Diese werden häufig als Oldtimerkennzeichen bezeichnet und sind für Fahrzeuge reserviert, die das 30. Lebensjahr überschritten haben und im Wesentlichen ihren Originalzustand bewahrt haben. Ein Oldtimergutachten ist für die Erteilung unerlässlich, und die steuerlichen Vorteile können signifikant sein.
- E-Kennzeichen: Dieses Sonderkennzeichen erlaubt es Elektrofahrzeugen, steuerliche Begünstigungen in Anspruch zu nehmen. Die spezielle Kennzeichnung ist dabei Ausdruck einer politischen Intention, nämlich die Emissionsreduktion im Straßenverkehr zu fördern.
- Kurzzeitkennzeichen: Ein temporäres Artefakt für die Dauer von fünf Kalendertagen, inklusive des Tages der Ausstellung durch die Zulassungsbehörde. Es dient primär Probe- und Überführungsfahrten für nicht im Verkehrsregister eingetragene Fahrzeuge. Das Fahrzeug muss dabei verkehrstauglich sein und einer gültigen Versicherung unterliegen.
- Rote Kennzeichen: Diese sind dem Kfz-Handel vorbehalten und fungieren als übertragbare Legitimationsmittel für Probe- und Überführungsfahrten. Die Ziffernfolge '06' folgt in der Regel der Stempelplakette.
- Ausfuhrkennzeichen: Eine spezielle Kategorie für den Export von Fahrzeugen aus der Bundesrepublik. Sie sind bis zu zwölf Monate gültig und erfordern spezielle Versicherungs- und TÜV-Nachweise. Vor allem gebrauchte Fahrzeuge müssen bei der zuständigen Zulassungsstelle vorgeführt werden.
Richtlinien bei Verlust und Diebstahl
Bei der Verwaltung von Fahrzeugen ist die korrekte Handhabe und Aufbewahrung von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen wichtig. Sollten Fahrzeughalter unglücklicherweise mit dem Verlust oder gar Diebstahl von Fahrzeugdokumenten oder Kennzeichen konfrontiert werden, muss schnell gehandelt werden.
Zulassungsbescheinigung Teil I: Ein abhanden gekommenes oder entwendetes Exemplar erzwingt eine baldige Beantragung eines Ersatzes. Es ist des Weiteren rechtlich geboten, im Falle eines Diebstahls eine Anzeige bei den zuständigen Polizeibehörden zu veranlassen.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Ein verlorener oder entwendeter Fahrzeugbrief zieht oft eine Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen nach sich, bis ein adäquater Ersatz ausgestellt werden kann. Zusätzlich ist bei Verlust die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung obligatorisch. Auch hier ist bei einem Diebstahl das Prozedere des Anzeigenerstattens bei der Polizei zwingend.
Kennzeichen: Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen ist es unumgänglich, dies der Zulassungsstelle der betreffenden Stadt oder Gemeinde postwendend zu melden. Die damit verbundene Konsequenz ist die Fahndungsausschreibung der Kennzeichenkombination, gefolgt von einer zehnjährigen Sperrung.
Beschädigte Kennzeichen oder eine Unkenntlichmachung der Plaketten verlangen ebenso eine sofortige Initiative. Die Neuprägung von Schildern oder das erneute Stempeln kann bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Ortes veranlasst werden.
Feinstaubplaketten
Die Feinstaubplaketten stellen ein wichtiges Instrument deutschen Behörden dar, um die Emissionsbelastung im Straßenverkehr zu steuern.
Diese Plaketten, die in den Farben Rot, Gelb und Grün erhältlich sind, signalisieren auf einen Blick die Emissionseigenschaften eines jeden Kraftfahrzeugs. Mittels der Emissionsschlüsselnummern, die in den Fahrzeugpapieren festgehalten sind, erfolgt die Zuteilung der jeweiligen Plakette. Damit wird geregelt, welche Fahrzeuge Zufahrt zu bestimmten, als Umweltzonen ausgewiesenen, städtischen Gebieten haben.
Bitte informieren Sie sich im Voraus über alle für Ihren Anlass mitzubringenden Unterlagen. Nachstehend erhalten Sie einen detaillierten Überblick, der Ihnen dabei helfen soll, alle nötigen Schritte für die unterschiedlichen Anliegen bei der Zulassungsstelle in Meiningen effizient vorzubereiten.
Umschreibung mit Wechsel des Halters
Für bereits angemeldete Fahrzeuge:
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zur Abführung der Kfz-Steuer
- Bericht der Haupt- und Abgasuntersuchung
- Alte Kennzeichenschilder (bei Neuzuweisung einer Kennzeichenkombination)
Für abgemeldete Fahrzeuge:
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zur Abführung der Kfz-Steuer
- Bericht der Haupt- und Abgasuntersuchung
Umschreibung ohne Halterwechsel
Für aktuell angemeldete Fahrzeuge:
- (Alle genannten Dokumente aus dem Abschnitt "Umschreibung mit Wechsel des Halters")
Für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge:
- (Alle genannten Dokumente aus dem Abschnitt "Umschreibung mit Wechsel des Halters für abgemeldete Fahrzeuge")
Wunschkennzeichen
- Reservierungsbestätigung oder erhaltene PIN
- Neu angefertigte Kennzeichenschilder (falls vorhanden)
Zulassung eines Neufahrzeugs
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zur Abführung der Kfz-Steuer
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
Stilllegung eines Fahrzeugs (Außerbetriebsetzung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Vorhandene Fahrzeugkennzeichen
Für Unternehmen und eingetragene Vereine
- Ausweis des rechtlich Vertretungsberechtigten
- Bei GbR: Gewerbeanmeldung
- Bei juristischen Entitäten z.B. GmbH: Aktueller Handelsregisterauszug
- Bei freien Berufen: Nachweis der zugehörigen Kammer
- Bei Vereinen: Aktueller Vereinsregisterauszug
Bei Stellvertretung
- Ausgefertigte Vollmacht
- Einverständniserklärung zur Prüfung steuerlicher Verhältnisse
- Identifikationsdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Bei minderjährigen Kfz-Haltern
- Identifikationsdokumente beider sorgeberechtigten Elternteile
- Unterschriebenes Formular der Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten.
Sie wünschen sich eine besondere Kennzeichenkombination für Ihr Kfz? Dann nutzen Sie unser Online-Tool zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens. Über uns erfolgt nicht nur die Reservierung, sondern Sie erhalten innerhalb weniger Tage die geprägten Schilder per Post nach Hause. Nach Erhalt können Sie Ihre Kennzeichen mit zur Zulassungsstelle in Meiningen bringen.
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Tipps für die Suche nach Ihrem Wunschkennzeichen
- Wenn Sie nach einer individuellen Kombination Ausschau halten, sollten Sie von den zur Verfügung stehenden Suchoptionen Gebrauch machen.
- Sind Sie in Ihrer Auswahl relativ offen, lassen Sie einfach Felder im Kennzeichen leer, Sie erhalten dann eine Auswahl an verfügbaren Kombinationen.
- Die Nutzung des ?-Zeichens als Platzhalter ist ebenfalls sinnvoll, um mehrere Kombinationen gleichzeitig abzufragen.
Mit Einführung des "i-Kfz"-Verfahrens in Ausbaustufe 4 wird der gesamte Zulassungsprozess benutzerfreundlicher. Die Notwendigkeit einer Terminvereinbarung und einer persönlichen Vorsprache in der Zulassungsstelle entfällt, was Ihnen viel Zeit spart.
Ab dem 1. September 2023 können Sie folgende Zulassungsvorgänge in Anspruch nehmen:
- Anmeldung
- Abmeldung
- Wiederzulassung
- Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
- Tageszulassung (neu seit 1. September 2023)
Diese Maßnahmen sollen den bürokratischen Aufwand reduzieren und die Zulassungsprozesse effizienter gestalten.
Die Online-Anmeldung des Autos erfolgt wie folgt:
- Anmeldung im i-Kfz-Portal der Zulassungsstelle Meiningen mit Online-Personalausweis
- Sicherheitscode auf dem Fahrzeugbrief freirubbeln
- Daten eingeben (u. a. Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Sicherheitscode, Datum der letzten HU, eVB-Nummer der Versicherung, IBAN des Halters)
- Kennzeichen auswählen oder eingeben
- Antrag abschließen und Gebühr über ePayment zahlen
- Der Antrag wird von einem Sachbearbeiter überprüft, und die Unterlagen werden per Post verschickt. Die Wartezeit im Amt entfällt, da nach erfolgreicher digitaler Neuzulassung sofort losgefahren werden kann.
Die Ummeldung und Abmeldung erfolgen ähnlich wie die Erstzulassung. Der Zulassungsbescheid wird online abrufbar und kann ausgedruckt werden, bevor es sofort losgeht.
Tipps
Einer der wertvollsten Tipps ist in jedem Fall, online einen Termin bei der Zulassungsstelle Meiningen zu reservieren.
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Weiter können Sie folgendes beachten:
- Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Originaldokumente mitbringen. Recherchieren Sie im Vorfeld genau, welche Unterlagen Sie benötigen, um Ihre Anmeldung reibungslos abzuwickeln.
- Prüfen Sie die Stoßzeiten und versuchen Sie, diese zu vermeiden, sofern möglich. Normalerweise sind der Wochenbeginn, die Tage vor Feiertagen und der Monatsanfang besonders gut besucht. Entscheiden Sie sich stattdessen für ruhigere Tage für Ihren Termin.
- Trotz Termin sollten Sie einen ausreichenden Zeitpuffer einplanen. Ein Buch oder eine Zeitschrift in der Tasche sorgen für sinnvolle Beschäftigung während unvorhersehbaren Wartezeiten.
- Überlegen Sie, ob ein Zulassungsdienst für Sie in Frage kommt. Diese Dienstleister können den bürokratischen Prozess für Sie übernehmen, jedoch gegen eine Servicegebühr. Vergleichen Sie die Kosten und den Nutzen, um zu entscheiden, ob dies für Sie eine sinnvolle Option ist.
Sie ziehen den Kauf eines Gebrauchtwagens in Betracht? Dann kann diese Auflistung von Tipps ein wertvoller Begleiter für Sie sein:
- Die Besichtigung planen und ausreichend Zeit nehmen Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um das Fahrzeug in Ruhe zu begutachten. Eine gründliche Besichtigung ist der erste Schritt auf dem Weg zu einem erfolgreichen Gebrauchtwagenkauf.
- Eine fachkundige Begleitung zur Besichtigung mitnehmen Es kann äußerst hilfreich sein, eine Person mitzunehmen, die sich gut mit Autos auskennt. Eine zusätzliche Meinung und Fachkenntnis können dazu beitragen, potenzielle Probleme zu erkennen.
- Das Fahrzeug auf Unfallschäden überprüfen Eine genaue Untersuchung des Fahrzeugs auf Anzeichen von Unfallschäden ist von entscheidender Bedeutung. Schauen Sie nach Verformungen, Farbunterschieden und anderen Hinweisen auf mögliche Unfälle.
- Den Kilometerstand sorgfältig prüfen Der Kilometerstand ist ein wichtiger Indikator für den Zustand eines Gebrauchtwagens. Vergewissern Sie sich, dass der Kilometerstand glaubwürdig ist und zu den Aufzeichnungen passt.
- Die Gebrauchtwagen-Papiere gründlich lesen Lesen Sie alle Dokumente, die mit dem Fahrzeug geliefert werden, sorgfältig durch. Stellen Sie sicher, dass die Wartungshistorie, die Zulassungspapiere und andere Unterlagen in Ordnung sind.
- Eine ausgiebige Probefahrt machen Eine Probefahrt ist unerlässlich, um das Fahrzeug in Aktion zu erleben. Achten Sie auf Geräusche, Vibrationen und das Fahrverhalten. Testen Sie alle Funktionen und die Bequemlichkeit des Fahrzeugs.
- Auf Ihr Bauchgefühl hören Am Ende ist Ihr Bauchgefühl oft ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung. Wenn etwas nicht stimmt oder Sie sich unwohl fühlen, sollten Sie dies ernst nehmen. Vertrauen Sie Ihrem Instinkt.
Sie möchten sich vor dem Kauf Ihres Fahrzeugs über die Höhe der Kfz-Steuer informieren?
Dann nutzen Sie doch einfach den Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums. Nach Eingabe einiger fahrzeugbezogener Daten erhalten Sie die voraussichtlich anfallende Höhe der zu zahlender Kfz-Steuer.
Hier gelangen Sie zum Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums: ➡️ Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums