Adresse, Kontakt & Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Osterholz-Scharmbeck
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791/930-2001
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-osterholz.de
Öffnungszeiten:
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Kfz-Zulassung
Die Zulassungsstelle in Osterholz-Scharmbeck fungiert als zentrale Anlaufstelle für eine Reihe administrativer Vorgänge, die sich auf die Registrierung und Verwaltung von Kraftfahrzeugen beziehen. Diese reichen von der erstmaligen Zulassung von Neufahrzeugen bis hin zur Ummeldung gebrauchter Fahrzeuge und schließen darüber hinaus auch die Ausstellung von Sonderkennzeichen und Feinstaubplaketten ein.
Es ist empfehlenswert, sich vor dem persönlichen Erscheinen bei der Behörde gründlich über die angebotenen Dienstleistungen und die hierfür notwendigen Unterlagen zu informieren.
Zulassungsprozesse
- Erstzulassung von Neufahrzeugen: Die Inverkehrsetzung eines fabrikneuen Fahrzeugs erfordert spezifische Dokumente, darunter die Zulassungsbescheinigung Teil II und die CoC-Papiere, ergänzt um einen gültigen Haftpflichtversicherungsnachweis.
- Umschreibung ohne Halterwechsel: Dieser Vorgang wird notwendig, wenn der Fahrzeughalter ihren Hauptwohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk verlegt. Dies dient dazu, das betreffende Fahrzeug korrekt in den Registern der zuständigen Zulassungsbehörde des neuen Bezirks zu vermerken.
- Umschreibung mit Halterwechsel: Bei einem Eigentümerwechsel eines bereits zugelassenen Fahrzeugs muss eine entsprechende Umschreibung der Zulassungsdaten vorgenommen werden.
- Wiederinbetriebnahme ohne Halterwechsel: Sollten Sie ein Fahrzeug, das auf Ihren Namen abgemeldet wurde, erneut in Betrieb nehmen wollen, ist dies bis zu einer Frist von sieben Jahren möglich. Hierfür sind beide Zulassungsbescheinigungen und ein aktueller Haftpflichtversicherungsnachweis erforderlich.
- Zulassung importierter Fahrzeuge: Für Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert werden, existieren separate Zulassungsprozesse. Hier werden in der Regel die CoC-Papiere benötigt, die durch die fehlenden Zulassungsbescheinigungen ergänzt werden müssen.
- Außerbetriebsetzung: Im allgemeinen Sprachgebrauch oft schlicht als Abmeldung bezeichnet, entbindet den Fahrzeughalter von diversen fortlaufenden Verpflichtungen. Insbesondere erlischt mit der vollzogenen Außerbetriebsetzung die Notwendigkeit, sowohl eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu unterhalten als auch die Kfz-Steuer zu entrichten. Damit stellt die Außerbetriebsetzung eine sinnvolle Option dar, wenn ein Fahrzeug für einen undefinierten Zeitraum aus dem Verkehr gezogen werden soll.
Steuer- und Versicherungsvorteile
- Saisonkennzeichen: Hierbei handelt es sich um eine besondere Zulassungsform, die Kraftfahrzeuge auf einen festgelegten, jedoch variablen Zeitraum beschränkt. Dieser kann zwischen zwei und elf Monaten liegen. Nur während der Laufzeit sind Kfz-Steuern und Versicherungsprämien fällig. Die Laufzeit ist auf der rechten Seite des Kennzeichens angegeben.
- Historische Kennzeichen: Diese werden häufig als Oldtimerkennzeichen bezeichnet und sind für Fahrzeuge reserviert, die das 30. Lebensjahr überschritten haben und im Wesentlichen ihren Originalzustand bewahrt haben. Ein Oldtimergutachten ist für die Erteilung unerlässlich, und die steuerlichen Vorteile können signifikant sein.
- E-Kennzeichen: Dieses Sonderkennzeichen erlaubt es Elektrofahrzeugen, steuerliche Begünstigungen in Anspruch zu nehmen. Die spezielle Kennzeichnung ist dabei Ausdruck einer politischen Intention, nämlich die Emissionsreduktion im Straßenverkehr zu fördern.
- Kurzzeitkennzeichen: Ein temporäres Artefakt für die Dauer von fünf Kalendertagen, inklusive des Tages der Ausstellung durch die Zulassungsbehörde. Es dient primär Probe- und Überführungsfahrten für nicht im Verkehrsregister eingetragene Fahrzeuge. Das Fahrzeug muss dabei verkehrstauglich sein und einer gültigen Versicherung unterliegen.
- Rote Kennzeichen: Diese sind dem Kfz-Handel vorbehalten und fungieren als übertragbare Legitimationsmittel für Probe- und Überführungsfahrten. Die Ziffernfolge '06' folgt in der Regel der Stempelplakette.
- Ausfuhrkennzeichen: Eine spezielle Kategorie für den Export von Fahrzeugen aus der Bundesrepublik. Sie sind bis zu zwölf Monate gültig und erfordern spezielle Versicherungs- und TÜV-Nachweise. Vor allem gebrauchte Fahrzeuge müssen bei der zuständigen Zulassungsstelle vorgeführt werden.
Richtlinien bei Verlust und Diebstahl
Bei der Verwaltung von Fahrzeugen ist die korrekte Handhabe und Aufbewahrung von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichen wichtig. Sollten Fahrzeughalter unglücklicherweise mit dem Verlust oder gar Diebstahl von Fahrzeugdokumenten oder Kennzeichen konfrontiert werden, muss schnell gehandelt werden.
Zulassungsbescheinigung Teil I: Ein abhanden gekommenes oder entwendetes Exemplar erzwingt eine baldige Beantragung eines Ersatzes. Es ist des Weiteren rechtlich geboten, im Falle eines Diebstahls eine Anzeige bei den zuständigen Polizeibehörden zu veranlassen.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Ein verlorener oder entwendeter Fahrzeugbrief zieht oft eine Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen nach sich, bis ein adäquater Ersatz ausgestellt werden kann. Zusätzlich ist bei Verlust die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung obligatorisch. Auch hier ist bei einem Diebstahl das Prozedere des Anzeigenerstattens bei der Polizei zwingend.
Kennzeichen: Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen ist es unumgänglich, dies der Zulassungsstelle der betreffenden Stadt oder Gemeinde postwendend zu melden. Die damit verbundene Konsequenz ist die Fahndungsausschreibung der Kennzeichenkombination, gefolgt von einer zehnjährigen Sperrung.
Beschädigte Kennzeichen oder eine Unkenntlichmachung der Plaketten verlangen ebenso eine sofortige Initiative. Die Neuprägung von Schildern oder das erneute Stempeln kann bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Ortes veranlasst werden.
Feinstaubplaketten
Die Feinstaubplaketten stellen ein wichtiges Instrument deutschen Behörden dar, um die Emissionsbelastung im Straßenverkehr zu steuern.
Diese Plaketten, die in den Farben Rot, Gelb und Grün erhältlich sind, signalisieren auf einen Blick die Emissionseigenschaften eines jeden Kraftfahrzeugs. Mittels der Emissionsschlüsselnummern, die in den Fahrzeugpapieren festgehalten sind, erfolgt die Zuteilung der jeweiligen Plakette. Damit wird geregelt, welche Fahrzeuge Zufahrt zu bestimmten, als Umweltzonen ausgewiesenen, städtischen Gebieten haben.
Es wird dringend geraten, sich auf den Gang zur Zulassungsstelle Osterholz-Scharmbeck vorzubereiten. Das bedeutet, im Voraus die genauen Unterlagen in Erfahrung zu bringen und sie vollständig zur Hand zu haben, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Umschreibung auf einen neuen Halter
Für aktuell zugelassene Fahrzeuge:
- Offizieller Ausweis
- Beide Teile der Zulassungsbescheinigung ( I & II)
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht
- Aktuelle Kennzeichen, falls neue Kennzeichen erwünscht sind
- SEPA-Direktmandat für Kfz-Steuer
Bei außerbetriebgesetzten Fahrzeugen:
- Offizieller Ausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Abmeldebescheinigung oder entsprechende Entwertungsdokumente
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht
- SEPA-Direktmandat
Umschreibung ohne Halterwechsel
Für aktuell zugelassene Fahrzeuge:
- Offizieller Ausweis
- Beide Teile der Zulassungsbescheinigung ( I & II)
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht
- SEPA-Direktmandat
Bundesweit besteht die Möglichkeit trotz Umzug das vorhandene Kennzeichen zu behalten.
Für außerbetriebgesetzte Fahrzeuge:
- Offizieller Ausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Abmeldebestätigung oder adäquate Entwertungsdokumente
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht
- Aktuelle Kennzeichen, falls neue Kennzeichen erwünscht sind
- SEPA-Direktmandat
Zulassung eines Neufahrzeugs
- Offizieller Ausweis: Personalausweis, Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, vormals als Fahrzeugbrief bekannt
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Direktmandat zur Entrichtung der Kfz-Steuer
- CoC-Dokument / EG-Übereinstimmungserklärung
Abmeldungsprozess (Außerbetriebsetzung)
- Beide Teile der Zulassungsbescheinigung ( I & II)
- Aktuelle Fahrzeugkennzeichen
Besonderheiten für spezielle Antragsteller
Unternehmen und juristische Personen:
- Offizieller Lichtbildausweis des Vertreters
- Firmenunterlagen: Handelsregisterauszug für GmbHs, Gewerbeanmeldung für GbRs, Berufszulassungsnachweis für Freiberufler und Vereinsregisterauszug für Vereine.
Minderjährige Fahrzeughalter:
- Schriftliche Genehmigung und offizielle Lichtbildausweise beider Erziehungsberechtigten.
Im Vertretungsfall:
- Vollmacht und Einverständniserklärung zur Offenlegung steuerlicher Belange
- Lichtbildausweis des Bevollmächtigten.
Möchten Sie Ihrem Kennzeichen eine persönliche Note verleihen? Dies kann zum Beispiel ein Namenskürzel, ein Geburts- oder Hochzeitsdatum sein. Mit unserem benutzerfreundlichen Online-Tool ist dies kein Problem. Sparen Sie sich unnötige Zeit bei der Fahrzeugzulassung, denn bei uns wird nicht nur die Kennzeichenkombination reserviert, Sie erhalten auch Ihr Wunschkennzeichen direkt nach Hause per DHL geliefert.
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Tipps für die Wunschkennzeichen-Suche
- Viele suchen nach einer Kombination in Verbindung mit einem Geburtstag oder einer Lieblingszahl
- Wenn die Suchoptionen nicht das passende Kennzeichen gefunden haben, sollten Sie die Möglichkeit kennen, dass Sie unabhängig davon wo Sie wohnen, sämtliche verfügbaren Ortskürzel verwenden können, welche es im Zulassungsbezirk Kreis Osterholz-Scharmbeck gibt. Eventuell ist dann das passende Kennzeichen dabei.
- Versteifen Sie sich nicht zu sehr auf eine Kombination, lassen Sie einfach mal Felder frei oder verwenden das ?-Zeichen als Platzhalter.
Mit Einführung des "i-Kfz"-Verfahrens in Ausbaustufe 4 wird der gesamte Zulassungsprozess benutzerfreundlicher. Die Notwendigkeit einer Terminvereinbarung und einer persönlichen Vorsprache in der Zulassungsstelle entfällt, was Ihnen viel Zeit spart.
Ab dem 1. September 2023 können Sie folgende Zulassungsvorgänge in Anspruch nehmen:
- Anmeldung
- Abmeldung
- Wiederzulassung
- Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
- Tageszulassung (neu seit 1. September 2023)
Diese Maßnahmen sollen den bürokratischen Aufwand reduzieren und die Zulassungsprozesse effizienter gestalten.
Die Online-Anmeldung des Autos erfolgt wie folgt:
- Anmeldung im i-Kfz-Portal der Zulassungsstelle Osterholz-Scharmbeck mit Online-Personalausweis
- Sicherheitscode auf dem Fahrzeugbrief freirubbeln
- Daten eingeben (u. a. Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Sicherheitscode, Datum der letzten HU, eVB-Nummer der Versicherung, IBAN des Halters)
- Kennzeichen auswählen oder eingeben
- Antrag abschließen und Gebühr über ePayment zahlen
- Der Antrag wird von einem Sachbearbeiter überprüft, und die Unterlagen werden per Post verschickt. Die Wartezeit im Amt entfällt, da nach erfolgreicher digitaler Neuzulassung sofort losgefahren werden kann.
Die Ummeldung und Abmeldung erfolgen ähnlich wie die Erstzulassung. Der Zulassungsbescheid wird online abrufbar und kann ausgedruckt werden, bevor es sofort losgeht.
Tipps
Ein Termin bei der Zulassungsbehörde in Osterholz-Scharmbeck kann zuweilen als ein zeitintensiver Akt wahrgenommen werden. Trotzdem, mit der richtigen Planung und Vorbereitung ist es durchaus möglich, Ihre Wartezeiten zu minimieren. Hier finden Sie einige Tipps:
➡️ Terminvereinbarung über die Online-Plattform
- Sparen Sie Zeit und Warteschlangen, indem Sie online einen Termin reservieren.
- Stellen Sie sicher, dass Sie sämtliche erforderlichen Dokumente im Original mitbringen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld genau, welche Unterlagen Sie benötigen, um Ihr Anliegen reibungslos erledigen zu können. Fehlen Unterlagen, kann es sein, dass ein zweiter separater Termin vereinbart werden muss.
- Planen Sie auch trotz Termin genügend Zeit ein, es kann dennoch zu gelegentlichen Wartezeiten kommen.
- Evtl. ist auch ein Zulassungsdienst eine sinnvolle Alternative.
Sie ziehen den Kauf eines Gebrauchtwagens in Betracht? Dann kann diese Auflistung von Tipps ein wertvoller Begleiter für Sie sein:
- Die Besichtigung planen und ausreichend Zeit nehmen Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um das Fahrzeug in Ruhe zu begutachten. Eine gründliche Besichtigung ist der erste Schritt auf dem Weg zu einem erfolgreichen Gebrauchtwagenkauf.
- Eine fachkundige Begleitung zur Besichtigung mitnehmen Es kann äußerst hilfreich sein, eine Person mitzunehmen, die sich gut mit Autos auskennt. Eine zusätzliche Meinung und Fachkenntnis können dazu beitragen, potenzielle Probleme zu erkennen.
- Das Fahrzeug auf Unfallschäden überprüfen Eine genaue Untersuchung des Fahrzeugs auf Anzeichen von Unfallschäden ist von entscheidender Bedeutung. Schauen Sie nach Verformungen, Farbunterschieden und anderen Hinweisen auf mögliche Unfälle.
- Den Kilometerstand sorgfältig prüfen Der Kilometerstand ist ein wichtiger Indikator für den Zustand eines Gebrauchtwagens. Vergewissern Sie sich, dass der Kilometerstand glaubwürdig ist und zu den Aufzeichnungen passt.
- Die Gebrauchtwagen-Papiere gründlich lesen Lesen Sie alle Dokumente, die mit dem Fahrzeug geliefert werden, sorgfältig durch. Stellen Sie sicher, dass die Wartungshistorie, die Zulassungspapiere und andere Unterlagen in Ordnung sind.
- Eine ausgiebige Probefahrt machen Eine Probefahrt ist unerlässlich, um das Fahrzeug in Aktion zu erleben. Achten Sie auf Geräusche, Vibrationen und das Fahrverhalten. Testen Sie alle Funktionen und die Bequemlichkeit des Fahrzeugs.
- Auf Ihr Bauchgefühl hören Am Ende ist Ihr Bauchgefühl oft ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung. Wenn etwas nicht stimmt oder Sie sich unwohl fühlen, sollten Sie dies ernst nehmen. Vertrauen Sie Ihrem Instinkt.
Sie möchten sich vor dem Kauf Ihres Fahrzeugs über die Höhe der Kfz-Steuer informieren?
Dann nutzen Sie doch einfach den Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums. Nach Eingabe einiger fahrzeugbezogener Daten erhalten Sie die voraussichtlich anfallende Höhe der zu zahlender Kfz-Steuer.
Hier gelangen Sie zum Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums: ➡️ Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums