Adresse, Kontakt & Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Plön
Hamburger Straße 17
24306 Plön
Telefon: 04522/74380
E-Mail: [email protected]
Website: www.kreis-ploen.de
Öffnungszeiten:
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Kfz-Zulassung
Die Zulassungsstelle Plön ist eine Instanz in der Verkehrsinfrastruktur und -regulierung der Bundesrepublik.
Das Spektrum der Aufgaben dieser Behörde ist breit gefächert. Zu den Kerndienstleistungen gehören nicht nur die Anmeldung von Neufahrzeugen und die Ummeldung von Gebrauchtfahrzeugen, sondern auch eine Reihe anderer, teilweise hochspezialisierter Vorgänge. Dazu zählen beispielsweise die Änderung von Fahrzeugdokumenten, die Ausstellung von Feinstaubplaketten und die Bearbeitung von Sonderfällen wie Kurzzeitkennzeichen.
Zulassung und Umschreibung
Erstzulassung eines Neufahrzeugs: In diesem Fall sind fabrikneue Fahrzeuge Gegenstand der Registrierung. Vorhanden sein müssen die Zulassungsbescheinigung Teil II und die so genannten CoC-Papiere (Certificate of Conformity), die die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den EU-Regelungen bescheinigen. Ergänzend ist ein gültiger Versicherungsnachweis unerlässlich.
Umschreibung ohne Halterwechsel: Diese Prozedur tritt in Kraft, wenn der Fahrzeughalter aus einem anderen Zulassungsbezirk nach Plön umzieht. Seit dem 01.01.2015 ist eine bundesweite Kennzeichenmitnahme möglich. Dies bedeutet, dass Fahrzeughalter ihr bestehendes Kennzeichen auch nach einem Umzug in ein anderes Zulassungsbezirk behalten dürfen.
Umschreibung mit Halterwechsel: Hier steht der Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs im Fokus. Das Fahrzeug muss unverzüglich auf den neuen Halter umgeschrieben werden.
Wiederzulassung ohne Halterwechsel: Wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde und nun erneut auf denselben Halter zugelassen werden soll, sprechen wir von einer Wiederzulassung ohne Halterwechsel. Eine zeitliche Begrenzung existiert hier: Der Zeitraum zwischen Ab- und Wiederanmeldung darf maximal sieben Jahre betragen.
Zulassung mittels Betriebserlaubnis: Es gibt besondere Fahrzeugtypen wie Arbeitsmaschinen, die keine normale Kfz-Zulassung brauchen. Für diese Fahrzeuge gibt es eine spezielle Erlaubnis, die es erlaubt, sie im Straßenverkehr zu nutzen.
Import-Zulassung: Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert werden, durchlaufen einen speziellen Zulassungsprozess. Unter Vorlage der CoC-Papiere erstellt die Zulassungsstelle Plön die benötigten Zulassungsbescheinigungen, um die ordnungsgemäße Registrierung abzuschließen.
Kfz-Abmeldung
Wenn Sie Ihr Auto nicht mehr benutzen wollen, müssen Sie es abmelden. Das nennt man auch "Außerbetriebsetzung". Danach müssen Sie keine Kfz-Steuer mehr zahlen und das Auto ist nicht mehr versichert. Achtung: Sie dürfen es dann nicht mehr auf der Straße fahren oder parken.
Aktualisierung Kfz-Dokumente
Im Laufe der Fahrzeughaltung können verschiedene Anpassungen an den offiziellen Dokumenten und Registrierungsdaten notwendig werden. Diese Änderungen können mehrere Kategorien umfassen:
Änderung der Anschrift: Wenn Sie innerhalb Ihres Zulassungsbezirks umziehen, ist es unabdingbar, die aktualisierte Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein) zu vermerken. Ein kompletter Prozess der Umschreibung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Namensänderung des Halters: Verändert sich der Name des Fahrzeughalters – beispielsweise durch Heirat oder eine andere Form der Namensänderung – so muss diese Änderung in beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II) offiziell festgehalten werden.
Modifikation des Saisonzeitraums: Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Saisonzeitraum zu modifizieren. Beachten Sie, dass auch die Versicherung über solche Anpassungen informiert werden muss.
Technische Modifikationen: Sollten Sie Änderungen an den technischen Eigenschaften des Fahrzeugs vornehmen, ist es obligatorisch, diese in den Zulassungsdokumenten zu aktualisieren. Abhängig von der Art der Änderung kann dies eine technische Überprüfung durch eine zugelassene Prüforganisation, wie zum Beispiel den TÜV, erforderlich machen.
Übersicht Sonderkennzeichen
Im deutschen Verkehrswesen gibt es verschiedene Sonderkennzeichen, die jeweils bestimmte Nutzungsbedingungen und Vorteile bieten. Diese Kennzeichen kategorisieren Fahrzeuge nach ihrem Verwendungszweck und technischen Merkmalen. Die Vergabe ist an bestimmte Voraussetzungen und Nachweise gebunden. Hier eine Übersicht der gängigsten Sonderkennzeichen:
Historische Kennzeichen (H-Kennzeichen): Ein H-Kennzeichen wird an Fahrzeuge vergeben, die eine Altersgrenze von mindestens 30 Jahren überschritten haben und sich weitestgehend im Originalzustand befinden. Die Zulassung unter dieser Kategorie ist eingeschränkt, jedoch können solche Fahrzeuge von bestimmten regulativen Beschränkungen, wie beispielsweise Fahrverboten in Umweltzonen, ausgenommen sein.
Elektrokennzeichen: Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechnologien, etwa Elektro- oder Wasserstoffantrieb, können mit einem speziellen Elektrokennzeichen versehen werden. Diese Fahrzeuge genießen einige Privilegien, wie die Befreiung von bestimmten Verkehrsbeschränkungen oder die Möglichkeit, in ausgewählten Städten kostenfrei zu parken.
Rote Kennzeichen: Diese Kennzeichen sind für gewerbliche Nutzer wie Autohäuser und Werkstätten bestimmt und erlauben das Bewegen von Fahrzeugen zu speziellen Anlässen wie Testfahrten oder Überführungen. Die Gültigkeit dieser Kennzeichen ist zeitlich und zweckgebunden begrenzt.
Kurzzeitkennzeichen: Für temporäre Einsätze, wie etwa Überführungs- oder Probefahrten, können Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Diese sind für eine Dauer von bis zu fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen gültig und setzen eine gültige Haftpflichtversicherung sowie einen verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeugs voraus.
Saisonkennzeichen: Fahrzeuge können mit einem Saisonkennzeichen für eine begrenzte Zeitdauer, variabel zwischen zwei und elf Monaten, zugelassen werden. Die Gültigkeitsdauer wird direkt auf dem Kennzeichen vermerkt.
Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen): Wenn ein Fahrzeug zur Ausfuhr ins Ausland vorgesehen ist, ist die Beantragung eines speziellen Ausfuhrkennzeichens obligatorisch. Diese Kennzeichen sind bis zu einer maximalen Dauer von zwölf Monaten gültig und erfordern eine spezifische Versicherung sowie die Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle.
Bitte informieren Sie sich im Voraus über alle für Ihren Anlass mitzubringenden Unterlagen. Nachstehend erhalten Sie einen detaillierten Überblick, der Ihnen dabei helfen soll, alle nötigen Schritte für die unterschiedlichen Anliegen bei der Zulassungsstelle in Plön effizient vorzubereiten.
Umschreibung mit Wechsel des Halters
Für bereits angemeldete Fahrzeuge:
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zur Abführung der Kfz-Steuer
- Bericht der Haupt- und Abgasuntersuchung
- Alte Kennzeichenschilder (bei Neuzuweisung einer Kennzeichenkombination)
Für abgemeldete Fahrzeuge:
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zur Abführung der Kfz-Steuer
- Bericht der Haupt- und Abgasuntersuchung
Umschreibung ohne Halterwechsel
Für aktuell angemeldete Fahrzeuge:
- (Alle genannten Dokumente aus dem Abschnitt "Umschreibung mit Wechsel des Halters")
Für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge:
- (Alle genannten Dokumente aus dem Abschnitt "Umschreibung mit Wechsel des Halters für abgemeldete Fahrzeuge")
Wunschkennzeichen
- Reservierungsbestätigung oder erhaltene PIN
- Neu angefertigte Kennzeichenschilder (falls vorhanden)
Zulassung eines Neufahrzeugs
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zur Abführung der Kfz-Steuer
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
Stilllegung eines Fahrzeugs (Außerbetriebsetzung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Vorhandene Fahrzeugkennzeichen
Für Unternehmen und eingetragene Vereine
- Ausweis des rechtlich Vertretungsberechtigten
- Bei GbR: Gewerbeanmeldung
- Bei juristischen Entitäten z.B. GmbH: Aktueller Handelsregisterauszug
- Bei freien Berufen: Nachweis der zugehörigen Kammer
- Bei Vereinen: Aktueller Vereinsregisterauszug
Bei Stellvertretung
- Ausgefertigte Vollmacht
- Einverständniserklärung zur Prüfung steuerlicher Verhältnisse
- Identifikationsdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Bei minderjährigen Kfz-Haltern
- Identifikationsdokumente beider sorgeberechtigten Elternteile
- Unterschriebenes Formular der Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten.
Möchten Sie Ihrem Kennzeichen eine persönliche Note verleihen? Dies kann zum Beispiel ein Namenskürzel, ein Geburts- oder Hochzeitsdatum sein. Mit unserem benutzerfreundlichen Online-Tool ist dies kein Problem. Sparen Sie sich unnötige Zeit bei der Fahrzeugzulassung, denn bei uns wird nicht nur die Kennzeichenkombination reserviert, Sie erhalten auch Ihr Wunschkennzeichen direkt nach Hause per DHL geliefert.
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Tipps für die Wunschkennzeichen-Suche
- Viele suchen nach einer Kombination in Verbindung mit einem Geburtstag oder einer Lieblingszahl
- Wenn die Suchoptionen nicht das passende Kennzeichen gefunden haben, sollten Sie die Möglichkeit kennen, dass Sie unabhängig davon wo Sie wohnen, sämtliche verfügbaren Ortskürzel verwenden können, welche es im Zulassungsbezirk Kreis Plön gibt. Eventuell ist dann das passende Kennzeichen dabei.
- Versteifen Sie sich nicht zu sehr auf eine Kombination, lassen Sie einfach mal Felder frei oder verwenden das ?-Zeichen als Platzhalter.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr digitalisiert das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland mit dem Projekt i-Kfz. Ziel war und ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher und effizienter zu gestalten. Mit i-Kfz können Sie Ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden, ohne zur Zulassungsstelle gehen zu müssen.
Die Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 ermöglicht die vollständig automatisierte und vereinfachte Umsetzung von i-Kfz Stufe 4. Eine wichtige Neuerung ist die sofortige Inbetriebsetzung, wodurch das zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden kann.
Was sind die Voraussetzungen?
- Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion: Sie benötigen einen Personalausweis, auf dem die eID-Onlinefunktion aktiviert ist. Dazu gehört auch die dazugehörige PIN.
- Alternativ ist eine Identifikation auch mit einem elektroischen Aufenthaltstitel möglich.
- Kartenlesegerät oder Smartphone mit Ausweis-App: Ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der kostenlosen Ausweis-App sind erforderlich, um die Identifikation und den Zugriff auf den Online-Service zu ermöglichen.
- Fahrzeugpapiere mit verdecktem Sicherheitscode: Die Fahrzeugpapiere müssen den verdeckten Sicherheitscode enthalten. Dieser ist seit 2015 im Teil I der Zulassungsbescheinigung und seit 2018 im Teil II zu finden.
- Es ist auch möglich, alternative Identifikationsverfahren wie einen elektronischen Aufenthaltstitel zu verwenden.
Wie funktioniert die Online-Zulassung?
- Besuchen Sie das i-Kfz-Portal Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde in Plön online. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Personalausweis zur Hand haben oder verwenden Sie Ihr ELSTER-Zertifikat zur Identifikation.
- Legen Sie den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II frei, die früher als Fahrzeugbrief bekannt war.
- Geben Sie alle erforderlichen Informationen in das Antragsformular des Portals ein. Unter anderem zum Beispiel Ihr Kfz-Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) (falls zutreffend), das Datum der letzten Hauptuntersuchung (HU) etc..
- Die eingegebenen Daten werden automatisch überprüft, und Sie werden aufgefordert, die Gebühr über ein elektronisches Zahlungssystem zu bezahlen.
- Überprüfen Sie Ihre Eingaben, bestätigen Sie den Antrag und dieser wird in Echtzeit automatisch geprüft.
- Der Zulassungsbescheid und der vorläufige Zulassungsnachweis stehen sofort online zur Verfügung. Sie müssen diese innerhalb von 30 Minuten herunterladen oder per E-Mail an sich selbst senden.
- Drucken Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis aus und bringen Sie ihn am Fahrzeug an. Sie sind nun berechtigt, sofort loszufahren.
Der Zulassungsbescheid, der Gebührenbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) und die Kennzeichenplaketten werden von der Zulassungsbehörde per Post zugesandt. Sobald Sie diese erhalten haben, müssen Sie nur noch die Plaketten auf Ihr Kennzeichen kleben.
Tipps
Ein Termin bei der Zulassungsbehörde in Plön kann zuweilen als ein zeitintensiver Akt wahrgenommen werden. Trotzdem, mit der richtigen Planung und Vorbereitung ist es durchaus möglich, Ihre Wartezeiten zu minimieren. Hier finden Sie einige Tipps:
➡️ Terminvereinbarung über die Online-Plattform
- Sparen Sie Zeit und Warteschlangen, indem Sie online einen Termin reservieren.
- Stellen Sie sicher, dass Sie sämtliche erforderlichen Dokumente im Original mitbringen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld genau, welche Unterlagen Sie benötigen, um Ihr Anliegen reibungslos erledigen zu können. Fehlen Unterlagen, kann es sein, dass ein zweiter separater Termin vereinbart werden muss.
- Planen Sie auch trotz Termin genügend Zeit ein, es kann dennoch zu gelegentlichen Wartezeiten kommen.
- Evtl. ist auch ein Zulassungsdienst eine sinnvolle Alternative.
Der Kauf eines Autos sollte eine gut überlegte Entscheidung sein. Daher geben wir Ihnen hier einen Leitfaden an die Hand, welcher sowohl für Neufahrzeuge als auch für Gebrauchtfahrzeuge angewendet werden kann.
- Behalten Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten im Blick Berücksichtigen Sie nicht nur den Kaufpreis, sondern auch laufende Kosten wie Versicherung, Steuer und Wartung.
- Bedürfnisse kennen Überlegen Sie sich genau, welche Bedürfnisse Ihr neues Auto erfüllen sollte. Berücksichtigen Sie dabei auch Ihren Lebensstil. Haben Sie Kinder und/oder einen Hund? So sollte ausreichend Stauraum verfügbar sein. Werden nur Kurzstrecken oder vorwiegend Langstrecken gefahren? All dies sollten Sie in Ihre Recherche direkt mit einbeziehen.
- Recherche betreiben Informieren Sie sich über die verschiedenen Automarken und vergleichen Sie die engere Auswahl. Hilfreich können hier Testberichte aus dem Internet oder Autozeitschriften sein.
- Kontrolle betreiben Steht ein Kauf bevor, speziell bei einem gebrauchten Auto, so lassen Sie sich sämtliche Unterlagen vorlegen. Überprüfen Sie die Angaben aus der Verkaufsanzeige mit den tatsächlichen Daten (Fahrzeughalter, Erstzulassung, etc.). Fragen Sie auch unbedingt die Fahrzeughistorie ab. Diese zeigt mögliche Unfälle, Schäden und erfolgte Reparaturen des Fahrzeugs auf.
- Auto Probe fahren Kaufen Sie Ihr Auto nicht, bevor Sie es nicht innerhalb einer Probefahrt auf Herz und Nieren überprüft haben. Lassen Sie es auf sich wirken, lassen Sie sich Zeit. Haben Sie ausreichend Sicht aus dem Fahrzeug, wie ist das Fahrverhalten und wie verhält es sich mit dem Komfort?
- Preis verhandeln Alles hat gepasst? Dann geht es ans Eingemachte. Scheuen Sie sich nicht, den Preis nachzuverhandeln. Vergleichen Sie ähnlich angebotene Fahrzeuge und deren Preise und gehen in die Verhandlung. Wenn es Schäden gibt, tragen Sie diese vor und passen den Preis entsprechend nach unten an.
Kaufvertrag unterzeichnen
Wie mit allen Verträgen heißt es auch beim Autokauf sorgfältig lesen und vor allem verstehen, was man unterzeichnet. Scheuen Sie sich nicht, etwas anzusprechen, wenn es Unklarheiten gibt.
Sie möchten die finanzielle Belastung Ihres Fahrzeugs bereits im Voraus abschätzen? Dann nutzen Sie doch den Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums, damit können Sie ganz unkompliziert die jährliche Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug ermitteln. Alles was Sie tun müssen, ist einige grundlegende Informationen zu Ihrem Fahrzeug einzugeben. Die Berechnungsfunktion wird dann die voraussichtliche Jahressteuer für Sie ermitteln.