Adresse, Kontakt & Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Sebnitz
Kirchstraße 5
01855 Sebnitz
Telefon: 035971/84167
E-Mail: [email protected]
Website: www.landratsamt-pirna.de
Öffnungszeiten:
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Kfz-Zulassung
Die Zulassungsstelle Sebnitz ist eine Instanz in der Verkehrsinfrastruktur und -regulierung der Bundesrepublik.
Das Spektrum der Aufgaben dieser Behörde ist breit gefächert. Zu den Kerndienstleistungen gehören nicht nur die Anmeldung von Neufahrzeugen und die Ummeldung von Gebrauchtfahrzeugen, sondern auch eine Reihe anderer, teilweise hochspezialisierter Vorgänge. Dazu zählen beispielsweise die Änderung von Fahrzeugdokumenten, die Ausstellung von Feinstaubplaketten und die Bearbeitung von Sonderfällen wie Kurzzeitkennzeichen.
Zulassung und Umschreibung
Erstzulassung eines Neufahrzeugs: In diesem Fall sind fabrikneue Fahrzeuge Gegenstand der Registrierung. Vorhanden sein müssen die Zulassungsbescheinigung Teil II und die so genannten CoC-Papiere (Certificate of Conformity), die die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den EU-Regelungen bescheinigen. Ergänzend ist ein gültiger Versicherungsnachweis unerlässlich.
Umschreibung ohne Halterwechsel: Diese Prozedur tritt in Kraft, wenn der Fahrzeughalter aus einem anderen Zulassungsbezirk nach Sebnitz umzieht. Seit dem 01.01.2015 ist eine bundesweite Kennzeichenmitnahme möglich. Dies bedeutet, dass Fahrzeughalter ihr bestehendes Kennzeichen auch nach einem Umzug in ein anderes Zulassungsbezirk behalten dürfen.
Umschreibung mit Halterwechsel: Hier steht der Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs im Fokus. Das Fahrzeug muss unverzüglich auf den neuen Halter umgeschrieben werden.
Wiederzulassung ohne Halterwechsel: Wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde und nun erneut auf denselben Halter zugelassen werden soll, sprechen wir von einer Wiederzulassung ohne Halterwechsel. Eine zeitliche Begrenzung existiert hier: Der Zeitraum zwischen Ab- und Wiederanmeldung darf maximal sieben Jahre betragen.
Zulassung mittels Betriebserlaubnis: Es gibt besondere Fahrzeugtypen wie Arbeitsmaschinen, die keine normale Kfz-Zulassung brauchen. Für diese Fahrzeuge gibt es eine spezielle Erlaubnis, die es erlaubt, sie im Straßenverkehr zu nutzen.
Import-Zulassung: Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert werden, durchlaufen einen speziellen Zulassungsprozess. Unter Vorlage der CoC-Papiere erstellt die Zulassungsstelle Sebnitz die benötigten Zulassungsbescheinigungen, um die ordnungsgemäße Registrierung abzuschließen.
Kfz-Abmeldung
Wenn Sie Ihr Auto nicht mehr benutzen wollen, müssen Sie es abmelden. Das nennt man auch "Außerbetriebsetzung". Danach müssen Sie keine Kfz-Steuer mehr zahlen und das Auto ist nicht mehr versichert. Achtung: Sie dürfen es dann nicht mehr auf der Straße fahren oder parken.
Aktualisierung Kfz-Dokumente
Im Laufe der Fahrzeughaltung können verschiedene Anpassungen an den offiziellen Dokumenten und Registrierungsdaten notwendig werden. Diese Änderungen können mehrere Kategorien umfassen:
Änderung der Anschrift: Wenn Sie innerhalb Ihres Zulassungsbezirks umziehen, ist es unabdingbar, die aktualisierte Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein) zu vermerken. Ein kompletter Prozess der Umschreibung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Namensänderung des Halters: Verändert sich der Name des Fahrzeughalters – beispielsweise durch Heirat oder eine andere Form der Namensänderung – so muss diese Änderung in beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II) offiziell festgehalten werden.
Modifikation des Saisonzeitraums: Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Saisonzeitraum zu modifizieren. Beachten Sie, dass auch die Versicherung über solche Anpassungen informiert werden muss.
Technische Modifikationen: Sollten Sie Änderungen an den technischen Eigenschaften des Fahrzeugs vornehmen, ist es obligatorisch, diese in den Zulassungsdokumenten zu aktualisieren. Abhängig von der Art der Änderung kann dies eine technische Überprüfung durch eine zugelassene Prüforganisation, wie zum Beispiel den TÜV, erforderlich machen.
Übersicht Sonderkennzeichen
Im deutschen Verkehrswesen gibt es verschiedene Sonderkennzeichen, die jeweils bestimmte Nutzungsbedingungen und Vorteile bieten. Diese Kennzeichen kategorisieren Fahrzeuge nach ihrem Verwendungszweck und technischen Merkmalen. Die Vergabe ist an bestimmte Voraussetzungen und Nachweise gebunden. Hier eine Übersicht der gängigsten Sonderkennzeichen:
Historische Kennzeichen (H-Kennzeichen): Ein H-Kennzeichen wird an Fahrzeuge vergeben, die eine Altersgrenze von mindestens 30 Jahren überschritten haben und sich weitestgehend im Originalzustand befinden. Die Zulassung unter dieser Kategorie ist eingeschränkt, jedoch können solche Fahrzeuge von bestimmten regulativen Beschränkungen, wie beispielsweise Fahrverboten in Umweltzonen, ausgenommen sein.
Elektrokennzeichen: Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechnologien, etwa Elektro- oder Wasserstoffantrieb, können mit einem speziellen Elektrokennzeichen versehen werden. Diese Fahrzeuge genießen einige Privilegien, wie die Befreiung von bestimmten Verkehrsbeschränkungen oder die Möglichkeit, in ausgewählten Städten kostenfrei zu parken.
Rote Kennzeichen: Diese Kennzeichen sind für gewerbliche Nutzer wie Autohäuser und Werkstätten bestimmt und erlauben das Bewegen von Fahrzeugen zu speziellen Anlässen wie Testfahrten oder Überführungen. Die Gültigkeit dieser Kennzeichen ist zeitlich und zweckgebunden begrenzt.
Kurzzeitkennzeichen: Für temporäre Einsätze, wie etwa Überführungs- oder Probefahrten, können Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Diese sind für eine Dauer von bis zu fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen gültig und setzen eine gültige Haftpflichtversicherung sowie einen verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeugs voraus.
Saisonkennzeichen: Fahrzeuge können mit einem Saisonkennzeichen für eine begrenzte Zeitdauer, variabel zwischen zwei und elf Monaten, zugelassen werden. Die Gültigkeitsdauer wird direkt auf dem Kennzeichen vermerkt.
Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen): Wenn ein Fahrzeug zur Ausfuhr ins Ausland vorgesehen ist, ist die Beantragung eines speziellen Ausfuhrkennzeichens obligatorisch. Diese Kennzeichen sind bis zu einer maximalen Dauer von zwölf Monaten gültig und erfordern eine spezifische Versicherung sowie die Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle.
Es wird dringend geraten, sich auf den Gang zur Zulassungsstelle Sebnitz vorzubereiten. Das bedeutet, im Voraus die genauen Unterlagen in Erfahrung zu bringen und sie vollständig zur Hand zu haben, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Umschreibung auf einen neuen Halter
Für aktuell zugelassene Fahrzeuge:
- Offizieller Ausweis
- Beide Teile der Zulassungsbescheinigung ( I & II)
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht
- Aktuelle Kennzeichen, falls neue Kennzeichen erwünscht sind
- SEPA-Direktmandat für Kfz-Steuer
Bei außerbetriebgesetzten Fahrzeugen:
- Offizieller Ausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Abmeldebescheinigung oder entsprechende Entwertungsdokumente
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht
- SEPA-Direktmandat
Umschreibung ohne Halterwechsel
Für aktuell zugelassene Fahrzeuge:
- Offizieller Ausweis
- Beide Teile der Zulassungsbescheinigung ( I & II)
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht
- SEPA-Direktmandat
Bundesweit besteht die Möglichkeit trotz Umzug das vorhandene Kennzeichen zu behalten.
Für außerbetriebgesetzte Fahrzeuge:
- Offizieller Ausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Abmeldebestätigung oder adäquate Entwertungsdokumente
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht
- Aktuelle Kennzeichen, falls neue Kennzeichen erwünscht sind
- SEPA-Direktmandat
Zulassung eines Neufahrzeugs
- Offizieller Ausweis: Personalausweis, Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, vormals als Fahrzeugbrief bekannt
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Direktmandat zur Entrichtung der Kfz-Steuer
- CoC-Dokument / EG-Übereinstimmungserklärung
Abmeldungsprozess (Außerbetriebsetzung)
- Beide Teile der Zulassungsbescheinigung ( I & II)
- Aktuelle Fahrzeugkennzeichen
Besonderheiten für spezielle Antragsteller
Unternehmen und juristische Personen:
- Offizieller Lichtbildausweis des Vertreters
- Firmenunterlagen: Handelsregisterauszug für GmbHs, Gewerbeanmeldung für GbRs, Berufszulassungsnachweis für Freiberufler und Vereinsregisterauszug für Vereine.
Minderjährige Fahrzeughalter:
- Schriftliche Genehmigung und offizielle Lichtbildausweise beider Erziehungsberechtigten.
Im Vertretungsfall:
- Vollmacht und Einverständniserklärung zur Offenlegung steuerlicher Belange
- Lichtbildausweis des Bevollmächtigten.
In der Zulassungsstelle Sebnitz steht Ihnen die Option offen, im Vorfeld Ihres persönlichen Besuchs ein individuelles Kennzeichen online zu reservieren. Mit unserem Service und des speziell dafür entwickelten Online-Tools können Sie Ihr individuelles Kennzeichen recherchieren und reservieren. In unserem Service ist die Anfertigung und der Versand der Kennzeichenschilder eingeschlossen.
➡️ Reservieren Sie jetzt Ihr Wunschkennzeichen
So finden Sie am schnellsten Ihr Wunschkennzeichen
- Geben Sie im Kennzeichen ein „?“ (Fragezeichen) als Platzhalter für einen beliebigen Buchstaben oder eine beliebige Ziffer ein, dies erweitert Ihre Möglichkeiten erheblich.
- Wenn Sie Felder einfach leer lassen, können Sie weitere mögliche Kombinationen sehen.
- Oder nutzen Sie unsere vielfältigen Suchmöglichkeiten, einschließlich einer Geburtstags- und Lieblingszahlsuche, um gezielt nach passenden Kombinationen zu suchen.
Mit Einführung des "i-Kfz"-Verfahrens in Ausbaustufe 4 wird der gesamte Zulassungsprozess benutzerfreundlicher. Die Notwendigkeit einer Terminvereinbarung und einer persönlichen Vorsprache in der Zulassungsstelle entfällt, was Ihnen viel Zeit spart.
Ab dem 1. September 2023 können Sie folgende Zulassungsvorgänge in Anspruch nehmen:
- Anmeldung
- Abmeldung
- Wiederzulassung
- Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
- Tageszulassung (neu seit 1. September 2023)
Diese Maßnahmen sollen den bürokratischen Aufwand reduzieren und die Zulassungsprozesse effizienter gestalten.
Die Online-Anmeldung des Autos erfolgt wie folgt:
- Anmeldung im i-Kfz-Portal der Zulassungsstelle Sebnitz mit Online-Personalausweis
- Sicherheitscode auf dem Fahrzeugbrief freirubbeln
- Daten eingeben (u. a. Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Sicherheitscode, Datum der letzten HU, eVB-Nummer der Versicherung, IBAN des Halters)
- Kennzeichen auswählen oder eingeben
- Antrag abschließen und Gebühr über ePayment zahlen
- Der Antrag wird von einem Sachbearbeiter überprüft, und die Unterlagen werden per Post verschickt. Die Wartezeit im Amt entfällt, da nach erfolgreicher digitaler Neuzulassung sofort losgefahren werden kann.
Die Ummeldung und Abmeldung erfolgen ähnlich wie die Erstzulassung. Der Zulassungsbescheid wird online abrufbar und kann ausgedruckt werden, bevor es sofort losgeht.
Tipps
Ein Termin bei der Zulassungsbehörde in Sebnitz kann zuweilen als ein zeitintensiver Akt wahrgenommen werden. Trotzdem, mit der richtigen Planung und Vorbereitung ist es durchaus möglich, Ihre Wartezeiten zu minimieren. Hier finden Sie einige Tipps:
➡️ Terminvereinbarung über die Online-Plattform
- Sparen Sie Zeit und Warteschlangen, indem Sie online einen Termin reservieren.
- Stellen Sie sicher, dass Sie sämtliche erforderlichen Dokumente im Original mitbringen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld genau, welche Unterlagen Sie benötigen, um Ihr Anliegen reibungslos erledigen zu können. Fehlen Unterlagen, kann es sein, dass ein zweiter separater Termin vereinbart werden muss.
- Planen Sie auch trotz Termin genügend Zeit ein, es kann dennoch zu gelegentlichen Wartezeiten kommen.
- Evtl. ist auch ein Zulassungsdienst eine sinnvolle Alternative.
Der Kauf eines Autos ist eine wichtige Entscheidung, die gut überlegt sein sollte. Hier finden Sie nützliche Tipps, die sowohl für den Kauf von Neufahrzeugen als auch von Gebrauchtfahrzeugen gelten.
Ihr Budget im Blick behalten
Beachten Sie nicht nur den Kaufpreis des Fahrzeugs, sondern auch die laufenden Kosten wie Versicherung, Steuern und Wartung. Eine klare finanzielle Planung ist entscheidend.
Ihre Bedürfnisse verstehen
Denken Sie genau darüber nach, welche Anforderungen Ihr neues Auto erfüllen sollte. Berücksichtigen Sie dabei Ihren Lebensstil. Haben Sie eine Familie oder Haustiere? Dann ist ausreichend Platz wichtig. Fahren Sie hauptsächlich Kurzstrecken oder oft lange Strecken? Diese Faktoren sollten in Ihre Entscheidungsfindung einfließen.
Gründliche Recherche betreiben
Informieren Sie sich ausführlich über verschiedene Automarken und vergleichen Sie Ihre engere Auswahl. Nutzen Sie Testberichte aus vertrauenswürdigen Quellen, um gut informierte Entscheidungen zu treffen.
Sorgfältige Überprüfung
Wenn Sie sich für einen Kauf entscheiden, insbesondere bei Gebrauchtwagen, fordern Sie alle relevanten Unterlagen an und überprüfen Sie sie sorgfältig. Vergleichen Sie die Angaben in der Verkaufsanzeige mit den tatsächlichen Daten des Fahrzeugs, einschließlich Vorbesitzer und Erstzulassung. Ein scheckheftgepflegtes Fahrzeug ist im Übrigen immer ein gutes Indiz.
Fragen Sie nach der Fahrzeughistorie
Erkundigen Sie sich nach der Historie des Fahrzeugs, insbesondere bezüglich möglicher Unfälle, Schäden und durchgeführter Reparaturen.
Probefahrt durchführen
Kaufen Sie ein Auto nicht, bevor Sie nicht eine ausführliche Probefahrt gemacht haben. Nehmen Sie sich Zeit, um das Fahrzeug in verschiedenen Situationen zu testen. Achten Sie auf Komfort, Fahrverhalten und Sicht aus dem Auto.
Verhandeln Sie den Preis
Wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit ist, können Sie mit dem Verkäufer über den Preis verhandeln. Vergleichen Sie ähnliche Fahrzeuge und deren Preise, und seien Sie bereit, über den Preis zu sprechen, insbesondere wenn es Schäden oder Mängel gibt.
Kaufvertrag sorgfältig prüfen
Lesen Sie den Kaufvertrag sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Sie alles verstehen, bevor Sie ihn unterzeichnen. Wenn Unklarheiten auftreten, zögern Sie nicht, Fragen zu stellen und Unstimmigkeiten anzusprechen. Es ist wichtig, dass Sie sich vollständig im Klaren über die Bedingungen des Kaufs sind, bevor Sie unterschreiben.
Sie möchten sich vor dem Kauf Ihres Fahrzeugs über die Höhe der Kfz-Steuer informieren?
Dann nutzen Sie doch einfach den Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums. Nach Eingabe einiger fahrzeugbezogener Daten erhalten Sie die voraussichtlich anfallende Höhe der zu zahlender Kfz-Steuer.
Hier gelangen Sie zum Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums: ➡️ Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums