Adresse, Kontakt & Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Starnberg
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151/148148
E-Mail: [email protected]
Website: lk-starnberg.de
Öffnungszeiten:
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Kfz-Zulassung
Die Zulassungsstelle in Starnberg fungiert als wichtige Institution im Verwaltungsapparat des Straßenverkehrs. Zu ihrem Aufgabenbereichen zählen die Registrierung und Zulassung von Neufahrzeugen, die Ummeldung von Gebrauchtfahrzeugen sowie diverse weitere Dienstleistungen, die für den fortlaufenden Betrieb eines Kraftfahrzeugs notwendig sind. Darunter fallen beispielsweise auch Änderungen an bereits existierenden Fahrzeugdokumenten, die Ausstellung von Feinstaubplaketten und die Handhabung spezialisierter Anliegen, wie der Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen.
Aufgrund der Vielfalt der Dienstleistungen ist es ratsam, sich im Vorfeld des Behördenbesuchs umfassend zu informieren, um den Ablauf des Verwaltungsvorgangs zu optimieren.
Neufahrzeug-Zulassung
Für die erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs sind spezifische Unterlagen erforderlich. Dazu gehören die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie die so genannten CoC-Papiere (Certificate of Conformity), die die Konformität des Fahrzeugs mit europäischen Standards bescheinigen. Ein gültiger Versicherungsnachweis in Form einer eVB-Nummer ist ebenfalls vonnöten.
Umschreibung von Kfz
Die Modalitäten der Umschreibung variieren je nach Umstand. Während eine Umschreibung ohne Halterwechsel vornehmlich bei einem Umzug des Halters in einen neuen Zulassungsbezirk erforderlich wird, ist eine Umschreibung mit Halterwechsel zwingend, wenn das Fahrzeug von einer anderen Person erworben wurde. Beide Szenarien erfordern eine vollumfängliche Überprüfung der erforderlichen Dokumente.
Wiederzulassung und Außerbetriebsetzung
Für die Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs sind beide Teile der Zulassungsbescheinigung sowie eine gültige Haftpflichtversicherung nötig. Hierbei gilt zu beachten, dass maximal sieben Jahre zwischen der Abmeldung und der Wiederzulassung vergehen dürfen. Das Gegenteil der Wiederzulassung stellt die Außerbetriebsetzung dar, bei der das Fahrzeug aus dem aktiven Straßenverkehr genommen und von sämtlichen Abgaben befreit wird.
Spezialfälle: Betriebserlaubnis
Einige Fahrzeugarten, etwa bestimmte Arbeitsmaschinen, dürfen auf Basis einer Betriebserlaubnis im Verkehr bewegt werden, ohne eine reguläre Kfz-Zulassung durchlaufen zu haben. Zudem bietet die Zulassungsstelle in Starnberg für den Import von Fahrzeugen aus dem Ausland einen spezialisierten Prozess, der die Ausstellung der fehlenden nationalen Fahrzeugdokumente beinhaltet.
Änderung an Fahrzeugdokumenten
Adress- und Namensänderungen: Eine neue Adresse oder ein neuer Name mag im täglichen Leben schnell geändert sein, aber bei offiziellen Papieren wie den Kfz-Dokumenten ist das eine wichtige Sache. Wenn Sie umziehen oder Ihren Namen ändern, zum Beispiel durch Heirat, müssen diese Änderungen schnell in den Kfz-Papieren eingetragen werden. Das ist wichtig, damit alle Dokumente, also sowohl Ihr Ausweis als auch die Fahrzeugpapiere, dieselben Informationen zeigen. Das ist aus rechtlicher Sicht sehr wichtig.
Technische Modifikationen am Fahrzeug: Ein weites Feld stellen technische Änderungen dar, die von Leistungssteigerung bis zur Modifikation des Fahrzeugtyps reichen können. Tuning-Enthusiasten sollten sich insbesondere der Tatsache bewusst sein, dass solche Änderungen nicht nur eintragungspflichtig sind, sondern oft auch eine Begutachtung durch autorisierte Prüforganisationen wie den TÜV erfordern.
Spezialkennzeichen
Die Zulassungspraxis in der Bundesrepublik Deutschland bietet eine vielfältige Palette an Kennzeichenoptionen, um den verschiedenen Bedürfnissen und Umständen der Fahrzeughalter gerecht zu werden.
Saisonkennzeichen beispielsweise sind eine effiziente Lösung für Fahrzeuge, die nur saisonal bewegt werden. Diese besondere Kennzeichenform erlaubt eine Zulassung für einen definierten Zeitraum von mindestens zwei und maximal elf Monaten, wodurch steuerliche und versicherungstechnische Entlastungen erzielt werden können. Dies bietet sich vor allem für Cabriolets, Motorräder oder Wohnmobile an, die nicht ganzjährig genutzt werden.
Für Oldtimers, die den Erstzulassungszeitpunkt vor 30 Jahren hinter sich haben, existiert das historische Kennzeichen. Diese spezielle Kategorie bietet nicht nur das Privileg einer verminderten Steuerlast, sondern oftmals auch eine günstigere Versicherungseinstufung.
Elektrokennzeichen reflektieren die sich wandelnde Mobilitätslandschaft. Sie dienen der Identifikation von Elektrofahrzeugen und ermöglichen zugleich steuerliche Vorteile, um den Umstieg auf emissionsarme Fahrzeuge zu fördern.
Kurzzeitkennzeichen sind eine pragmatische Lösung für temporäre Anforderungen, wie die Überführung eines kürzlich erworbenen, aber noch nicht zugelassenen Fahrzeugs. Sie sind in der Regel für einen Zeitraum von maximal fünf Tagen gültig und bieten somit Flexibilität für spezielle Mobilitätsbedürfnisse.
Für den kommerziellen Bereich sind rote Kennzeichen sehr nützlich. Diese sind nicht an ein einzelnes Fahrzeug gebunden und können von Händlern und Werkstätten für Probefahrten, Inspektionen oder Überführungen genutzt werden. Rote Kennzeichen sind an bestimmte Kriterien und Berechtigungen gekoppelt und dürfen nur von autorisierten Personen verwendet werden.
Darüber hinaus existieren Ausfuhrkennzeichen, die für die spezielle Situation des Exports von Fahrzeugen ins Ausland reserviert sind. Sie sind zeitlich befristet und dienen der reibungslosen Abwicklung von Transaktionen über nationale Grenzen hinweg.
Umweltplakette
In Deutschland sind Feinstaubplaketten ein wichtiger Faktor zur Verbesserung der Luftqualität in den Städten. Diese Aufkleber werden an der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs angebracht und zeigen die Umweltfreundlichkeit des Autos an. Es gibt vier unterschiedliche Farben: Grün für die umweltfreundlichsten, Rot für die am wenigsten umweltfreundlichen Fahrzeuge, während Blau und Gelb dazwischen liegen.
Fahrzeuge mit einer grünen Plakette dürfen in allen Umweltzonen fahren. Für gelbe und rote Plaketten gibt es Einschränkungen, und sie sind nicht in allen Zonen erlaubt. Blaue Plaketten sind für spezielle Fahrzeuge wie Oldtimer reserviert.
Die Kosten für eine Plakette betragen in der Regel etwa 5 Euro, und sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen und Punkte in Flensburg.
Bitte informieren Sie sich im Voraus über alle für Ihren Anlass mitzubringenden Unterlagen. Nachstehend erhalten Sie einen detaillierten Überblick, der Ihnen dabei helfen soll, alle nötigen Schritte für die unterschiedlichen Anliegen bei der Zulassungsstelle in Starnberg effizient vorzubereiten.
Umschreibung mit Wechsel des Halters
Für bereits angemeldete Fahrzeuge:
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zur Abführung der Kfz-Steuer
- Bericht der Haupt- und Abgasuntersuchung
- Alte Kennzeichenschilder (bei Neuzuweisung einer Kennzeichenkombination)
Für abgemeldete Fahrzeuge:
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zur Abführung der Kfz-Steuer
- Bericht der Haupt- und Abgasuntersuchung
Umschreibung ohne Halterwechsel
Für aktuell angemeldete Fahrzeuge:
- (Alle genannten Dokumente aus dem Abschnitt "Umschreibung mit Wechsel des Halters")
Für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge:
- (Alle genannten Dokumente aus dem Abschnitt "Umschreibung mit Wechsel des Halters für abgemeldete Fahrzeuge")
Wunschkennzeichen
- Reservierungsbestätigung oder erhaltene PIN
- Neu angefertigte Kennzeichenschilder (falls vorhanden)
Zulassung eines Neufahrzeugs
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zur Abführung der Kfz-Steuer
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
Stilllegung eines Fahrzeugs (Außerbetriebsetzung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Vorhandene Fahrzeugkennzeichen
Für Unternehmen und eingetragene Vereine
- Ausweis des rechtlich Vertretungsberechtigten
- Bei GbR: Gewerbeanmeldung
- Bei juristischen Entitäten z.B. GmbH: Aktueller Handelsregisterauszug
- Bei freien Berufen: Nachweis der zugehörigen Kammer
- Bei Vereinen: Aktueller Vereinsregisterauszug
Bei Stellvertretung
- Ausgefertigte Vollmacht
- Einverständniserklärung zur Prüfung steuerlicher Verhältnisse
- Identifikationsdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Bei minderjährigen Kfz-Haltern
- Identifikationsdokumente beider sorgeberechtigten Elternteile
- Unterschriebenes Formular der Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten.
Sie wünschen sich eine besondere Kennzeichenkombination für Ihr Kfz? Dann nutzen Sie unser Online-Tool zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens. Über uns erfolgt nicht nur die Reservierung, sondern Sie erhalten innerhalb weniger Tage die geprägten Schilder per Post nach Hause. Nach Erhalt können Sie Ihre Kennzeichen mit zur Zulassungsstelle in Starnberg bringen.
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Tipps für die Suche nach Ihrem Wunschkennzeichen
- Wenn Sie nach einer individuellen Kombination Ausschau halten, sollten Sie von den zur Verfügung stehenden Suchoptionen Gebrauch machen.
- Sind Sie in Ihrer Auswahl relativ offen, lassen Sie einfach Felder im Kennzeichen leer, Sie erhalten dann eine Auswahl an verfügbaren Kombinationen.
- Die Nutzung des ?-Zeichens als Platzhalter ist ebenfalls sinnvoll, um mehrere Kombinationen gleichzeitig abzufragen.
Das Projekt i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr revolutioniert das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Online an-, ab- und ummelden und das ganze ohne persönlich zur Zulassungsstelle gehen zu müssen.
Mit der Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 wurde i-Kfz Stufe 4 umgesetzt, wodurch der gesamte Prozess automatisiert und vereinfacht wurde. Eine bahnbrechende Neuerung ist die sofortige Inbetriebsetzung, was bedeutet, dass Sie Ihr zugelassenes Fahrzeug unmittelbar im Straßenverkehr nutzen können.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion: Sie benötigen einen Personalausweis, auf dem die eID-Onlinefunktion aktiviert ist. Hierzu gehört auch die dazugehörige PIN.
- Kartenlesegerät oder Smartphone mit Ausweis-App: Um die Identifikation und den Zugriff auf den Online-Service zu ermöglichen, benötigen Sie entweder ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der kostenlosen Ausweis-App.
- Fahrzeugpapiere mit verdecktem Sicherheitscode: Ihre Fahrzeugpapiere müssen den verdeckten Sicherheitscode enthalten. Dieser Sicherheitscode ist seit 2015 im Teil I der Zulassungsbescheinigung und seit 2018 im Teil II zu finden.
- Es ist ebenfalls möglich, alternative Identifikationsverfahren wie einen elektronischen Aufenthaltstitel zu verwenden.
Wie funktioniert die Online-Zulassung?
- Besuchen Sie das i-Kfz-Portal in Starnberg online.
- Online-Personalausweis griffbereit halten.
- Rubbeln Sie den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung frei.
- Geben Sie alle erforderlichen Informationen in das Antragsformular des Portals ein, darunter Ihr Kfz-Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) (falls zutreffend), das Datum der letzten Hauptuntersuchung (HU) und weitere notwendige Daten.
- Ihre eingegebenen Daten werden automatisch überprüft, und Sie werden aufgefordert, die Gebühr über ein elektronisches Zahlungssystem zu bezahlen.
- Nachdem Sie Ihre Eingaben überprüft und den Antrag bestätigt haben, erfolgt eine automatische Echtzeitprüfung.
- Der Zulassungsbescheid und der vorläufige Zulassungsnachweis stehen sofort online zur Verfügung. Innerhalb von 30 Minuten sollten Sie diese herunterladen oder per E-Mail an sich selbst senden.
- Drucken Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis aus und bringen Sie ihn sichtbar am Fahrzeug an. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie berechtigt, sofort loszufahren.
- Der Zulassungsbescheid, der Gebührenbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie die Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) und die Kennzeichenplaketten werden von der Zulassungsbehörde per Post verschickt. Sobald Sie diese erhalten haben, müssen Sie nur noch die Plaketten auf Ihr Kennzeichen anbringen.
Tipps
Nichts ist ärgerlicher als unnötige Zeit aufzuwenden. Daher haben wir Ihnen hier einige Tipps zusammengefasst, um den Vorgang bei der Zulassungsstelle in Starnberg so angenehm wie möglich zu gestalten.
➡️ Terminvereinbarung über die Online-Plattform
- Vereinbaren Sie, wenn möglich, online einen Termin.
- Versuchen Sie, bekannte Stoßzeiten zu vermeiden, meist ist montags ein besonders hoher Andrang in den Zulassungsstelle zu erwarten.
- Erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen direkt zum Termin mit (bitte im Vorfeld informieren, was benötigt wird).
- Und sollte es doch zu unvermeidbaren Verzögerungen kommen, bleiben Sie gelassen, vielleicht packen Sie sich einfach ein Buch o.Ä. ein, um die Zeit sinnvoll zu überbrücken.
Der Kauf eines Autos sollte eine gut überlegte Entscheidung sein. Daher geben wir Ihnen hier einen Leitfaden an die Hand, welcher sowohl für Neufahrzeuge als auch für Gebrauchtfahrzeuge angewendet werden kann.
- Behalten Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten im Blick Berücksichtigen Sie nicht nur den Kaufpreis, sondern auch laufende Kosten wie Versicherung, Steuer und Wartung.
- Bedürfnisse kennen Überlegen Sie sich genau, welche Bedürfnisse Ihr neues Auto erfüllen sollte. Berücksichtigen Sie dabei auch Ihren Lebensstil. Haben Sie Kinder und/oder einen Hund? So sollte ausreichend Stauraum verfügbar sein. Werden nur Kurzstrecken oder vorwiegend Langstrecken gefahren? All dies sollten Sie in Ihre Recherche direkt mit einbeziehen.
- Recherche betreiben Informieren Sie sich über die verschiedenen Automarken und vergleichen Sie die engere Auswahl. Hilfreich können hier Testberichte aus dem Internet oder Autozeitschriften sein.
- Kontrolle betreiben Steht ein Kauf bevor, speziell bei einem gebrauchten Auto, so lassen Sie sich sämtliche Unterlagen vorlegen. Überprüfen Sie die Angaben aus der Verkaufsanzeige mit den tatsächlichen Daten (Fahrzeughalter, Erstzulassung, etc.). Fragen Sie auch unbedingt die Fahrzeughistorie ab. Diese zeigt mögliche Unfälle, Schäden und erfolgte Reparaturen des Fahrzeugs auf.
- Auto Probe fahren Kaufen Sie Ihr Auto nicht, bevor Sie es nicht innerhalb einer Probefahrt auf Herz und Nieren überprüft haben. Lassen Sie es auf sich wirken, lassen Sie sich Zeit. Haben Sie ausreichend Sicht aus dem Fahrzeug, wie ist das Fahrverhalten und wie verhält es sich mit dem Komfort?
- Preis verhandeln Alles hat gepasst? Dann geht es ans Eingemachte. Scheuen Sie sich nicht, den Preis nachzuverhandeln. Vergleichen Sie ähnlich angebotene Fahrzeuge und deren Preise und gehen in die Verhandlung. Wenn es Schäden gibt, tragen Sie diese vor und passen den Preis entsprechend nach unten an.
Kaufvertrag unterzeichnen
Wie mit allen Verträgen heißt es auch beim Autokauf sorgfältig lesen und vor allem verstehen, was man unterzeichnet. Scheuen Sie sich nicht, etwas anzusprechen, wenn es Unklarheiten gibt.
Sie möchten die finanzielle Belastung Ihres Fahrzeugs bereits im Voraus abschätzen? Dann nutzen Sie doch den Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums, damit können Sie ganz unkompliziert die jährliche Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug ermitteln. Alles was Sie tun müssen, ist einige grundlegende Informationen zu Ihrem Fahrzeug einzugeben. Die Berechnungsfunktion wird dann die voraussichtliche Jahressteuer für Sie ermitteln.