Adresse, Kontakt & Öffnungszeiten
Zulassungsstelle Würzburg
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Telefon: 0931/37-2717
E-Mail: [email protected]
Website: www.wuerzburg.de
Öffnungszeiten:
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Zulassungsstelle Würzburg (Landkreis)
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
Telefon: 0931/8003-5000
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-wuerzburg.de
Öffnungszeiten:
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Kfz-Zulassung
Die Zulassungsstelle Würzburg ist eine Instanz in der Verkehrsinfrastruktur und -regulierung der Bundesrepublik.
Das Spektrum der Aufgaben dieser Behörde ist breit gefächert. Zu den Kerndienstleistungen gehören nicht nur die Anmeldung von Neufahrzeugen und die Ummeldung von Gebrauchtfahrzeugen, sondern auch eine Reihe anderer, teilweise hochspezialisierter Vorgänge. Dazu zählen beispielsweise die Änderung von Fahrzeugdokumenten, die Ausstellung von Feinstaubplaketten und die Bearbeitung von Sonderfällen wie Kurzzeitkennzeichen.
Zulassung und Umschreibung
Erstzulassung eines Neufahrzeugs: In diesem Fall sind fabrikneue Fahrzeuge Gegenstand der Registrierung. Vorhanden sein müssen die Zulassungsbescheinigung Teil II und die so genannten CoC-Papiere (Certificate of Conformity), die die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den EU-Regelungen bescheinigen. Ergänzend ist ein gültiger Versicherungsnachweis unerlässlich.
Umschreibung ohne Halterwechsel: Diese Prozedur tritt in Kraft, wenn der Fahrzeughalter aus einem anderen Zulassungsbezirk nach Würzburg umzieht. Seit dem 01.01.2015 ist eine bundesweite Kennzeichenmitnahme möglich. Dies bedeutet, dass Fahrzeughalter ihr bestehendes Kennzeichen auch nach einem Umzug in ein anderes Zulassungsbezirk behalten dürfen.
Umschreibung mit Halterwechsel: Hier steht der Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs im Fokus. Das Fahrzeug muss unverzüglich auf den neuen Halter umgeschrieben werden.
Wiederzulassung ohne Halterwechsel: Wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde und nun erneut auf denselben Halter zugelassen werden soll, sprechen wir von einer Wiederzulassung ohne Halterwechsel. Eine zeitliche Begrenzung existiert hier: Der Zeitraum zwischen Ab- und Wiederanmeldung darf maximal sieben Jahre betragen.
Zulassung mittels Betriebserlaubnis: Es gibt besondere Fahrzeugtypen wie Arbeitsmaschinen, die keine normale Kfz-Zulassung brauchen. Für diese Fahrzeuge gibt es eine spezielle Erlaubnis, die es erlaubt, sie im Straßenverkehr zu nutzen.
Import-Zulassung: Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert werden, durchlaufen einen speziellen Zulassungsprozess. Unter Vorlage der CoC-Papiere erstellt die Zulassungsstelle Würzburg die benötigten Zulassungsbescheinigungen, um die ordnungsgemäße Registrierung abzuschließen.
Kfz-Abmeldung
Wenn Sie Ihr Auto nicht mehr benutzen wollen, müssen Sie es abmelden. Das nennt man auch "Außerbetriebsetzung". Danach müssen Sie keine Kfz-Steuer mehr zahlen und das Auto ist nicht mehr versichert. Achtung: Sie dürfen es dann nicht mehr auf der Straße fahren oder parken.
Aktualisierung Kfz-Dokumente
Im Laufe der Fahrzeughaltung können verschiedene Anpassungen an den offiziellen Dokumenten und Registrierungsdaten notwendig werden. Diese Änderungen können mehrere Kategorien umfassen:
Änderung der Anschrift: Wenn Sie innerhalb Ihres Zulassungsbezirks umziehen, ist es unabdingbar, die aktualisierte Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein) zu vermerken. Ein kompletter Prozess der Umschreibung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Namensänderung des Halters: Verändert sich der Name des Fahrzeughalters – beispielsweise durch Heirat oder eine andere Form der Namensänderung – so muss diese Änderung in beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II) offiziell festgehalten werden.
Modifikation des Saisonzeitraums: Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, besteht die Möglichkeit, den zugewiesenen Saisonzeitraum zu modifizieren. Beachten Sie, dass auch die Versicherung über solche Anpassungen informiert werden muss.
Technische Modifikationen: Sollten Sie Änderungen an den technischen Eigenschaften des Fahrzeugs vornehmen, ist es obligatorisch, diese in den Zulassungsdokumenten zu aktualisieren. Abhängig von der Art der Änderung kann dies eine technische Überprüfung durch eine zugelassene Prüforganisation, wie zum Beispiel den TÜV, erforderlich machen.
Übersicht Sonderkennzeichen
Im deutschen Verkehrswesen gibt es verschiedene Sonderkennzeichen, die jeweils bestimmte Nutzungsbedingungen und Vorteile bieten. Diese Kennzeichen kategorisieren Fahrzeuge nach ihrem Verwendungszweck und technischen Merkmalen. Die Vergabe ist an bestimmte Voraussetzungen und Nachweise gebunden. Hier eine Übersicht der gängigsten Sonderkennzeichen:
Historische Kennzeichen (H-Kennzeichen): Ein H-Kennzeichen wird an Fahrzeuge vergeben, die eine Altersgrenze von mindestens 30 Jahren überschritten haben und sich weitestgehend im Originalzustand befinden. Die Zulassung unter dieser Kategorie ist eingeschränkt, jedoch können solche Fahrzeuge von bestimmten regulativen Beschränkungen, wie beispielsweise Fahrverboten in Umweltzonen, ausgenommen sein.
Elektrokennzeichen: Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechnologien, etwa Elektro- oder Wasserstoffantrieb, können mit einem speziellen Elektrokennzeichen versehen werden. Diese Fahrzeuge genießen einige Privilegien, wie die Befreiung von bestimmten Verkehrsbeschränkungen oder die Möglichkeit, in ausgewählten Städten kostenfrei zu parken.
Rote Kennzeichen: Diese Kennzeichen sind für gewerbliche Nutzer wie Autohäuser und Werkstätten bestimmt und erlauben das Bewegen von Fahrzeugen zu speziellen Anlässen wie Testfahrten oder Überführungen. Die Gültigkeit dieser Kennzeichen ist zeitlich und zweckgebunden begrenzt.
Kurzzeitkennzeichen: Für temporäre Einsätze, wie etwa Überführungs- oder Probefahrten, können Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Diese sind für eine Dauer von bis zu fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen gültig und setzen eine gültige Haftpflichtversicherung sowie einen verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeugs voraus.
Saisonkennzeichen: Fahrzeuge können mit einem Saisonkennzeichen für eine begrenzte Zeitdauer, variabel zwischen zwei und elf Monaten, zugelassen werden. Die Gültigkeitsdauer wird direkt auf dem Kennzeichen vermerkt.
Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen): Wenn ein Fahrzeug zur Ausfuhr ins Ausland vorgesehen ist, ist die Beantragung eines speziellen Ausfuhrkennzeichens obligatorisch. Diese Kennzeichen sind bis zu einer maximalen Dauer von zwölf Monaten gültig und erfordern eine spezifische Versicherung sowie die Vorführung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle.
Es ist zu empfehlen, stets gut vorbereitet zu Ihren Terminen bei der Zulassungsstelle in Würzburg zu erscheinen. Unvollständige Dokumentation kann den Prozess erheblich verzögern. Im Folgenden finden Sie eine sorgfältig zusammengestellte Übersicht über alle relevanten Dokumente, die Sie möglicherweise benötigen könnten.
Glossar:
ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
CoC: EG-Übereinstimmungsbescheinigung
eVB-Nummer: Elektronische Versicherungsbestätigung
Anmeldung eines Kraftfahrzeugs
- Identifikationsdokument: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- ZB I und ZB II (wenn verfügbar)
- CoC-Dokument (bei Zulassung eines Neufahrzeugs)
- eVB-Nummer
- Aktueller Hauptuntersuchungsbericht
- SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuerabbuchung
- Für abgemeldete Fahrzeuge: Abmeldebescheinigung oder entwertete ZB I
Falls neue Kennzeichen erwünscht sind:
- Vorherige Kennzeichen
- Reservierungsbestätigung für Wunschkennzeichen (falls vorhanden) und neue Kennzeichen
Kennzeichen behalten
Es ist durchaus möglich, das aktuelle Kennzeichen, inklusive des Ortskürzels, bei einem Umzug in Würzburg zu behalten. Trotzdem fallen die üblichen Ummeldungskosten an. Das Behalten der aktuellen Schilder bietet den Vorteil, sich die Kosten für neue Schilder zu sparen.
Kfz-Abmeldung und Stilllegung
- ZB I und ZB II
- Bisherige Kennzeichen
Besondere Fälle
Vollmachten und Bevollmächtigungen
Falls der Fahrzeughalter nicht persönlich anwesend sein kann, wird eine Vollmacht benötigt. Dazu ist auch die Vorlage des Ausweises des Halters notwendig.
Unternehmen & Vereinigungen
Je nach Unternehmensform sind unterschiedliche Dokumente erforderlich. Für eine GbR beispielsweise sind eine Gewerbeanmeldung und ein Ausweis des bevollmächtigten Vertreters notwendig. Bei einer GmbH ist statt der Gewerbeanmeldung ein Handelsregisterauszug erforderlich. Freiberufler sollten einen Kammerausweis (z.B. von der Ärztekammer) bereithalten, während Vereine einen Auszug aus dem Vereinsregister vorlegen müssen.
Minderjährige
Für minderjährige Halter: Zustimmungsformular beider Erziehungsberechtigten und deren Ausweisdokumente
In der Zulassungsstelle Würzburg steht Ihnen die Option offen, im Vorfeld Ihres persönlichen Besuchs ein individuelles Kennzeichen online zu reservieren. Mit unserem Service und des speziell dafür entwickelten Online-Tools können Sie Ihr individuelles Kennzeichen recherchieren und reservieren. In unserem Service ist die Anfertigung und der Versand der Kennzeichenschilder eingeschlossen.
➡️ Reservieren Sie jetzt Ihr Wunschkennzeichen
So finden Sie am schnellsten Ihr Wunschkennzeichen
- Geben Sie im Kennzeichen ein „?“ (Fragezeichen) als Platzhalter für einen beliebigen Buchstaben oder eine beliebige Ziffer ein, dies erweitert Ihre Möglichkeiten erheblich.
- Wenn Sie Felder einfach leer lassen, können Sie weitere mögliche Kombinationen sehen.
- Oder nutzen Sie unsere vielfältigen Suchmöglichkeiten, einschließlich einer Geburtstags- und Lieblingszahlsuche, um gezielt nach passenden Kombinationen zu suchen.
Mit Einführung des "i-Kfz"-Verfahrens in Ausbaustufe 4 wird der gesamte Zulassungsprozess benutzerfreundlicher. Die Notwendigkeit einer Terminvereinbarung und einer persönlichen Vorsprache in der Zulassungsstelle entfällt, was Ihnen viel Zeit spart.
Ab dem 1. September 2023 können Sie folgende Zulassungsvorgänge in Anspruch nehmen:
- Anmeldung
- Abmeldung
- Wiederzulassung
- Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
- Tageszulassung (neu seit 1. September 2023)
Diese Maßnahmen sollen den bürokratischen Aufwand reduzieren und die Zulassungsprozesse effizienter gestalten.
Die Online-Anmeldung des Autos erfolgt wie folgt:
- Anmeldung im i-Kfz-Portal der Zulassungsstelle Würzburg mit Online-Personalausweis
- Sicherheitscode auf dem Fahrzeugbrief freirubbeln
- Daten eingeben (u. a. Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Sicherheitscode, Datum der letzten HU, eVB-Nummer der Versicherung, IBAN des Halters)
- Kennzeichen auswählen oder eingeben
- Antrag abschließen und Gebühr über ePayment zahlen
- Der Antrag wird von einem Sachbearbeiter überprüft, und die Unterlagen werden per Post verschickt. Die Wartezeit im Amt entfällt, da nach erfolgreicher digitaler Neuzulassung sofort losgefahren werden kann.
Die Ummeldung und Abmeldung erfolgen ähnlich wie die Erstzulassung. Der Zulassungsbescheid wird online abrufbar und kann ausgedruckt werden, bevor es sofort losgeht.
Tipps
Nichts ist ärgerlicher als unnötige Zeit aufzuwenden. Daher haben wir Ihnen hier einige Tipps zusammengefasst, um den Vorgang bei der Zulassungsstelle in Würzburg so angenehm wie möglich zu gestalten.
➡️ Terminvereinbarung über die Online-Plattform
- Vereinbaren Sie, wenn möglich, online einen Termin.
- Versuchen Sie, bekannte Stoßzeiten zu vermeiden, meist ist montags ein besonders hoher Andrang in den Zulassungsstelle zu erwarten.
- Erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen direkt zum Termin mit (bitte im Vorfeld informieren, was benötigt wird).
- Und sollte es doch zu unvermeidbaren Verzögerungen kommen, bleiben Sie gelassen, vielleicht packen Sie sich einfach ein Buch o.Ä. ein, um die Zeit sinnvoll zu überbrücken.
Der Kauf eines Autos sollte eine gut überlegte Entscheidung sein. Daher geben wir Ihnen hier einen Leitfaden an die Hand, welcher sowohl für Neufahrzeuge als auch für Gebrauchtfahrzeuge angewendet werden kann.
- Behalten Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten im Blick Berücksichtigen Sie nicht nur den Kaufpreis, sondern auch laufende Kosten wie Versicherung, Steuer und Wartung.
- Bedürfnisse kennen Überlegen Sie sich genau, welche Bedürfnisse Ihr neues Auto erfüllen sollte. Berücksichtigen Sie dabei auch Ihren Lebensstil. Haben Sie Kinder und/oder einen Hund? So sollte ausreichend Stauraum verfügbar sein. Werden nur Kurzstrecken oder vorwiegend Langstrecken gefahren? All dies sollten Sie in Ihre Recherche direkt mit einbeziehen.
- Recherche betreiben Informieren Sie sich über die verschiedenen Automarken und vergleichen Sie die engere Auswahl. Hilfreich können hier Testberichte aus dem Internet oder Autozeitschriften sein.
- Kontrolle betreiben Steht ein Kauf bevor, speziell bei einem gebrauchten Auto, so lassen Sie sich sämtliche Unterlagen vorlegen. Überprüfen Sie die Angaben aus der Verkaufsanzeige mit den tatsächlichen Daten (Fahrzeughalter, Erstzulassung, etc.). Fragen Sie auch unbedingt die Fahrzeughistorie ab. Diese zeigt mögliche Unfälle, Schäden und erfolgte Reparaturen des Fahrzeugs auf.
- Auto Probe fahren Kaufen Sie Ihr Auto nicht, bevor Sie es nicht innerhalb einer Probefahrt auf Herz und Nieren überprüft haben. Lassen Sie es auf sich wirken, lassen Sie sich Zeit. Haben Sie ausreichend Sicht aus dem Fahrzeug, wie ist das Fahrverhalten und wie verhält es sich mit dem Komfort?
- Preis verhandeln Alles hat gepasst? Dann geht es ans Eingemachte. Scheuen Sie sich nicht, den Preis nachzuverhandeln. Vergleichen Sie ähnlich angebotene Fahrzeuge und deren Preise und gehen in die Verhandlung. Wenn es Schäden gibt, tragen Sie diese vor und passen den Preis entsprechend nach unten an.
Kaufvertrag unterzeichnen
Wie mit allen Verträgen heißt es auch beim Autokauf sorgfältig lesen und vor allem verstehen, was man unterzeichnet. Scheuen Sie sich nicht, etwas anzusprechen, wenn es Unklarheiten gibt.
Sie möchten sich vor dem Kauf Ihres Fahrzeugs über die Höhe der Kfz-Steuer informieren?
Dann nutzen Sie doch einfach den Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums. Nach Eingabe einiger fahrzeugbezogener Daten erhalten Sie die voraussichtlich anfallende Höhe der zu zahlender Kfz-Steuer.
Hier gelangen Sie zum Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums: ➡️ Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums